Aktuelle Abmahnungen Filesharing

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Kornmeier & Partner: It No Pretty

Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner macht im Auftrag der GSDR GmbH Ansprüche wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück "It No Pretty" des Künstlers Gentleman geltend. Der streitgegenständliche Musiktitel soll sich auf dem Sampler "German Top 100 Single Charts" vom 26.04.2010 befinden, so dass die Möglichkeit weiterer Abmahnungen besteht - dem sollte unbedingt vorgebeugt werden.

Kornmeier & Partner verlangen neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 450,00 €.

Rasch Rechtsanwälte: Satellite, Bee, Love Me, Geboren um zu leben, Alors On Danse, Sie bleibt, Wishing You Well, I Care For You

Die Hamburger Kanzlei Rasch mahnt im Auftrag ihrer Mandantin Universal Music GmbH die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten wegen Zugänglichmachens der Musikstücke "Satellite", "Love Me" und "Bee" der Künstlerin Lena Meyer-Landrut,  "Geboren um zu leben" der Künstlergruppe Unheilig, "Alors on Danse" von Stromae, "Sie bleibt" des Künstlers Sido, "Wishing You Well" der Künstlergruppe Stanfour sowie "I Care For You" der Künstlerin Jennifer Braun in der Internettauschbörse eDonkey ab. Sämtliche Musiktitel sind Bestandteil eines der weitverbreiteten Chartcontainer "German Top 100 Single Charts".

Zur Erledigung von Aufwendungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen bietet die Kanzlei Rasch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 € an. Die beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliche geschützte Musikwerke der Universal Music GmbH und sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € vor.

RA Dr. Ulrich Bente: Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente mahnt im Auftrag seiner Mandantin, die Telemünchen Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten wegen Zugänglichmachens des Films "Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen" in einer nicht näher bezeichneten Internettauschbörse ab. Interessanterweise vertreten neben Rechtsanwalt Dr. Bente auch die Waldorf Rechtsanwälte aus München die Telemünchen Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft. Dies ist eine durchaus ungewöhnliche Konstellation, da hier eine Mandantin von zwei Rechtsanwaltskanzleien vertreten wird.

Zur Abgeltung von Aufwendungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen bietet Rechtsanwalt Dr. Bente die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 € an, der sich aus 450,00 € Schadensersatz sowie 506,00 € Anwaltskosten für die Abmahnung zusammensetzt. Die beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliche geschützte Werke der Telemünchen Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaftund sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 10.000,00 € vor.

Waldorf Rechtsanwälte: Tattoos - Exklusive Saturn Edition

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf mahnt im Auftrag ihrer Mandantin Sony Music Entertainment Germany GmbH das Musikalbum "Tattoos - Exkluisve Saturn Edition" des Künstlers Peter Maffay wegen vermeintlicher unerlaubter Verwertung geschützter Werke in der Internettauschbörse edonkey ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - die sich wie gewohnt auf sämtliche Werke der Sony Music Entertainment GmbH bezieht - wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856,00 € gefordert, der sich zusammensetzt aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie Schadensersatz in Höhe von 350,00 €.

Baek Law: Amsterdam

Die Rechtsanwaltskanzlei Baek Law mahnt im Auftrag der Hitmix Music Agentur vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel "Amsterdam" von Axel Fischer in Internettauschbörsen ab. Der Musiktitel soll Bestandteil des Chart-Containers "German TOP100 Single Charts 30.11.2009" sein.

RA Kimm fordert zur Abgeltung der Auskunfts- und Schadensersatzansprüche einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 500,00 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine starre Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht.