Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: 300: Rise of an Empire

12.08.2014

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungUnd noch einmal Waldorf Frommer: Diesmal mahnt die Kanzlei aus München wieder einmal für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In der Abmahnunh geht es um das Filmwerk "300: Rise of an Empire", welches unberechtigt über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet zum Herunterladen angeboten worden sein soll. Auf dieser Grundlage macht die Kanzlei Waldorf Frommer für den Rechteinhaber nun Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend.

Der Betroffene soll wie üblich zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, für welche bereits ein Vordruck beiliegt. Bezüglich der Zahlungsansprüche wird die Zahlung eines Betrages von 815,00 € gefordert, um die geltend gemachten Ansprüche des Rechteinhabers auf Kostenerstattung und Schadensersatz im Wege abzugelten und damit die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Sollte keine Zahlung eingehen, droht Waldorf Frommer sofort damit, ihrer Mandantschaft die Einleitung gerichtlicher Schritte zu empfehlen.

Waldorf Frommer Rechsanwälte: X-Men: Zukunft ist Vergangenheit, Film

11.08.2014

Wadorf Frommer auf KopfWieder einmal lässt die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen via Filesharings von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Die Kanzlei macht im Auftrag der Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen unerlaubter Verbreitung des Werkes "X-Men: Zukunft ist Vergangenheit" via bittorrent geltend. Die Daten des Betroffenen sollen durch das Ermittlungssystem der ipoque GmbH sichergestellt und protokolliert worden sein.

Waldorf Frommer bietet an, die Zahlungsansprüche durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 815,00 €, zusammengesetzt aus 600,00 € Schadensersatz plus 215,00 € Aufwendungsersatz, zu erledigen. Daneben soll der Abgemahnte natürlich auch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, für welche die Kanzlei schon ein vorgefertigtes Formular beifügt. Auch für die geforderte Zahlung der 815,00 € schickt Waldorf Frommer gleich einen vorausgefüllten Überweisungsdatenträger mit.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Michael Mind Project - Show Me Love

07.08.2014

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht nach wie vor auch im Namen der Track by Track Records UG Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen via Filesharing geltend. Die Kanzlei erhebt in ihrem Abmahnschreiben den Vorwurf, dass der Adressat die Tonaufnahmen "Michael Mind Project - Show Me Love" im Internet Dritten über so genannte Filesharing-Tauschbörsen zur Verfügung gestellt haben soll.

Zur Abgeltung der Zahlungsansprüche fordern die Hamburger Rechtsanwälte nun die Zahlung von 389,50,00 €. Sofern dieser Betrag gezahlt, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung übersandt und die betreffende Datei unverzüglich vom Rechner des Anschlussinhabers gelöscht werde, sei der Fall endgültig erledigt.

RA Sebastian: Kontor Top of the Clubs Vol. 62

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian05.08.2014

Rechtsanwalt Daniel Sebastian macht nunmehr die üblichen Ansprüche wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum "Kontor Top of the Clubs Vol. 62" geltend, da dieses im Internet über so genannte Tauschbörsen unberechtigt verbreitet worden sein soll. Rechteinhaberin an diesen Musikalbum ist laut Abmahnschreiben die DigiRights Administration GmbH, in deren Namen nun Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung gefordert werden.

Der Berliner Anwalt bietet an, die Zahlungsansprüche durch eine Vergleichszahlung in Höhe von 2.400,00 € zu erledigen. Daneben wird natürlich auch hier wieder eine Unterlassungserklärung gefordert, für welche bereits ein Vordruck beigefügt ist. Ebenfalls beigefügt ist ein Dokument, überschrieben mit dem Wort "VERGLEICH", mit welchem sich der Unterzeichner verpflichtet, die geforderten 2.400,00 € zu bezahlen und die Ersatzansprüche laut Abmahnung anzuerkennen.

WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: ReFX Nexus v2

31.07.2014

Abmahnung We Save Your CopyrightsDie Frankfurter WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH macht Ansprüche im Namen der reFX Audio Software Inc. wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing geltend. Der Abgemahnte soll die Computersoftware "ReFX Nexus v2"" in Filesharing-Netzwerken für andere Nutzer zum kostenlosen Abruf verfügbar gemacht haben. Infolgedessen wird er nun auf Unterlassung, Auskunfterteilung, Vernichtung von Vervielfältigungsstücken, Kostenerstattung und Schadensersatz in Anspruch genommen.

Zur Abgeltung der angeblich bestehenden Zahlungsansprüche wird den Betroffenen eine Vergleichszahlung in Höhe von stolzen 3.000,00 € angeboten. Der hohe Betrag wird dabei mit den erheblichen Schadensersatz- und Kostenerstattungsbeträgen gerechtfertigt, die die Betroffenen der Rechteinhaberin nach Ansicht der Abmahnkanzlei schulden. Hinsichtlich des zudem geltend gemachten Unterlassungsanspruches wird wie üblich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, für welche zwei verschiedene Vordrucke beigefügt sind.