Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Rechtsanwälte: Horst Schlämmer - Isch kandidiere!

Die Constantin Film Verleih GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München Abmahnungen wegen Filesharings versenden. Gegenstand neuester Abmahnungen ist der Film "Horst Schlämmer - Isch kandidiere!".

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - die sich wie gewohnt auf sämtliche Werke der Constantin Film Verleih GmbH bezieht - wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 € gefordert, der sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie Schadensersatz von 450,00 € zusammensetzt.

 

Waldorf Rechtsanwälte: Shutter Island

Der Film "Shutter Island" wird derzeit von der Anwaltskanzlei Waldorf im Namen der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen abgemahnt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Vergleichsbetrag von 956,00 € verlangt, der sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie Schadensersatz in Höhe von 450,00 € zusammensetzt. Die beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich wiederum auf sämtliche Werke der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft.

Rasch Rechtsanwälte: My Cassette Player

Die Hamburger Kanzlei Rasch mahnt im Auftrag ihrer Mandantin Universal Music GmbH die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten wegen Zugänglichmachens des Musikalbums "My Cassette Player" der Künstlerin Lena in der Internettauschbörse BitTorrent ab.

Zur Abgeltung von Aufwendungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen bietet die Kanzlei Rasch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 € an. Die beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliche geschützte Musikwerke der Universal Music GmbH und sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € vor.

BaumgartenBrandt: Contract Killers

Derzeit wird ein weiterer Film der von der Anwaltskanzlei Baumgarten Brandt vertretenen KSM GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung abgemahnt - diesmal geht es um das Filmwerk " Contract Killers". Über welchen Filesharing-Client die Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll, teilt man in dem Abmahnschreiben wieder nicht mit.

RA Brandt fordert neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche ein starres Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 € enthält und sich auf sämtliche Werke der KSM GmbH bezieht, die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 €. Die Verpflichtung zur Zahlung des Pauschalbetrages ist ebenfalls in dem Vordruck der Unterlassungserklärung enthalten unhd sollte so keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden.

 

 

Nümann + Lang: Lexware Quicksteuer Deluxe 2010

Die Anwaltskanzlei Nümann + Lang mahnt derzeit im Namen der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen wegen öffentlicher Zugänglichmachung des Computerprogramms "Lexware Quicksteuer Deluxe 2010" in Internettauschbörsen ab.

Verlangt wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Betrag in Höhe von 695,00 € zur pauschalen Abgeltung der Ansprüche.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält neben der Verpflichtung zur Unterlassung auch die Verpflichtung, die aus der Rechtsverletzung entstandenen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche durch die Zahlung des Vergleichbetrages abzugelten.