Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Kornmeier & Partner: Guten Morgen Sonnenschein

17.05.10

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung des Musiktitels "Guten Morgen Sonnenschein" des Künstlers Tobias Schulz ab. Der abgemahnte Titel soll sich auf dem Sampler "Bravo Hits Vol.67" befinden.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 € gefordert.

Schalast & Partner: Wenn das Liebe ist

20.05.10

Die Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt macht im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Rechte der Herren Moses Pelham und Martin Haas wegen vermeintlicher Verwertung geschützter Werke geltend. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Musikwerk "Wenn das Liebe ist" der Künstlergruppe Glashaus in einer nicht näher bezeichneten Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der Musiktitel soll auf dem Sampler "Die ultimative Piano-Chartshow" enthalten sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Betrages von 290,00 € gefordert.

 

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Bärenjäger 3

11.05.10

Kollege Schmietenknop aus der Kanzlei C-S-R macht namens der Firma Purzel Video GmbH Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen an dem Filmwerk "Bärenjäger 3" geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,00 € zur Abgeltung der Zahlungsansprüche. Insbesondere wenn zu befürchten ist, dass weitere Abmahnungen drohen (es handelt sich hier um einen von mehreren Teilen der Reihe "Bärenjäger") empfiehlt sich die Erstellung einer individuell abgestimmten Unterlassungserklärung.

Kornmeier & Partner: I Surrender

13.05.10

Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner macht im Auftrag der GSDR GmbH Ansprüche wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück "I Surrender" der Disco Boys geltend. Der streitgegenständliche Musiktitel soll sich auf dem Sampler "Top 100 Single Charts" vom 05.04.2010 befinden, so dass die Möglichkeit weiterer Abmahnungen besteht - dem sollte unbedingt vorgebeugt werden.

Kornmeier & Partner verlangen neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Pauschalbetrages von 450,00 €.

Waldorf Rechtsanwälte: Bis(s) zum Morgengrauen

17.05.10

Die Münchner Kanzlei Waldorf mahnt im Auftrag der Firma Hörbuch Hamburg HHV GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzung mittels Filesharings in der Tauschbörse bittorrent ab. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz wegen Vervielfältigung und Zurverfügungstellen des Hörbuchs "Bis(s) zum Morgengrauen" von Stephenie Meyer.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt die Kanzlei Waldorf die Zahlung eines Pauschalbetrages von 806,00 €, der sich aus Rechtsanwaltskosten von 506,00 € und Schadensersatz in Höhe von 300,00 € zusammensetzt.