Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Rasch Rechtsanwälte: The Fame Monster

14.05.10

Die Hamburger Kanzlei Rasch macht bekanntermaßen Ansprüche der Universal Music GmbH auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend. Diesmal wird die Vervielfältigung bzw. öffentliche Zugänglichmachung des Albums "The Fame Monster" der Künstlerin Lady Gaga abgemahnt.

Wie üblich, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf sämtliche Werke der Universal Music GmbH bezieht. Darüber hinaus fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 €.

U+C Rechtsanwälte: Koch Media - Ohne Schuld

10.05.10

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Koche Media die vermeintliche unerlaubte Verwertung des Filmwerks "Koch Media - Ohne Schuld" in der Tauschbörse BitTorrent ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 € gefordert.

Denecke, von Haxthausen & Partner: Das geht ab

01.03.10

Im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner den Titel "Das geht ab (wir feiern die ganze Nacht)" der Künstler Frauenarzt & Manny Marc ab. Der Musiktitel soll Bestandteil des Samplers "German Top 100 Single Charts" sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt die Kanzlei die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 480,00 €. Mit der vorgefertigten Unterlassungserklärung der Kanzlei Denecke verpflichtet sich der Abgemahnte zugleich zur Zahlung dieses Betrages, so dass wir nicht empfehlen können, den übersandten Vordruck zu verwenden.

RA Dr. Ulrich Bente UND Waldorf Rechtsanwälte: New Moon - Biss zur Mittagsstunde

12.05.10

Uns erreichte eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung in der Tauschbörse eDonkey durch eine uns bislang unbekannte Kanzlei aus Berlin, nämlich die Kanzlei Dr. Ulrich Bente.

RA Bente macht in dem Abmahnschreiben Unterlassungs-, Kostenerstattungs- sowie Schadensersatzansprüche im Namen der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wegen des Filmwerks "New Moon - Biss zur Mittagsstunde" geltend. Zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche verlangt RA Bente die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,00 €, der sich aus Schadensersatz in Höhe von 450,00 € und Rechtsverfolgungskosten von 506,00 € zusammensetzt.

Auffällig und von den übrigen abmahnenden Kanzleien abweichend ist die Höhe der Vertragsstrafe aus der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: der Abgemahnte soll für den Fall weiterer Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe von 10.000,00 € versprechen.

Am 26.05.2010 wurde uns nunmehr eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf vorgelegt, die ebenfalls die Rechte der Tele München Fernseh GmbH & Co. KG an dem Film "New Moon, Biss zur Mittagsstunde" in der Tauschbörse bittorrent geltend macht. Auch die Waldorf Rechtsanwälte fordern neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,00 €, der sich aus denselben Einzelbeträgen wie in der Abmahnung von Dr. Bente zusammensetzt.

Man darf gespannt sein, ob mancher Anschlussinhaber von beiden Kanzleien abgemahnt wird - bislang wurde uns eine solche Konstellation noch nicht zugetragen.

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Große Titten, enge Fotzen Nr. 2

10.05.10

Die Anwaltskanzlei C-S-R mahnt weiterhin im Auftrag der Firma Purzel-Video GmbH vermeintliche Urheberrechtsverstöße in Internettauschbörsen ab. Diesmal geht es um das Filmwerk "Große Titten, enge Fotzen Nr. 2", das über den Filesharing-Client eMule unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Die von der Kanzlei geforderte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung enthält in Ziffer 3 gleichzeitig die Verpflichtung zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650,00 €. Eine solche Verpflichtung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Ausräumung der den Unterlassungsanspruch begründenden Wiederholungsgefahr.