Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

U+C Rechtsanwälte: Videorama - Blonde Biester

28.04.10

Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen mahnt im Auftrag der Silwa AG das Filmwerk "Videorama - Blonde Biester" ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei U+C einen Pauschalbetrag in Höhe von 650,00 €.

 

RA Marcus Meier: Rock To The Beat

03.05.10

Uns liegen mehrere Abmahnungen des Rechtsanwalts Marcus Meier wegen vermeintlicher unerlaubter Vervielfältigung bzw. öffentlicher Zugänglichmachung des Musiktitels "Rock to the beat" der Künstlergruppe Darius & Finlay Feat Nicco vor. RA Meier vertritt die rechtlichen Interessen der Trak Music GnbR, die Produzentin des Musikwerkes sein soll.

Das Musikwerk befindet sich auf dem Chart-Container German TOP 100 Single Charts vom 15.03.2010. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 390,00 €.

Nümann + Lang: Evacuate The Dancefloor

28.04.10

Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt einen weiteren Titel aus dem Chart-Container TOP100 Deutsche Single-Charts ab. Diesmal machen die Rechtsanwälte Unterlassungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche im Auftrag von Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter wegen Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung des Titels "Evacuate The Dancefloor" geltend.

Wie bereits bei den Titeln "Monsta" und "So ein schöner Tag", die ebenfalls aus diesem Chart-Container stammen, fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.

RA Stefan Auffenberg: I love you Phillip Morris

26.04.10

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt im Auftrag der Alamode Filmdistribution OHG den erst kürzlich veröffentlichten Kinofilm "I love you Phillip Morris" ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Filmwerk unerlaubt u. a. auf dem P2P-Netzwerk ed2k öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 460,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.

Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung geht weit über diejenigen Anforderungen heraus, die an die Ausräumung der Wiederholungsgefahr zu stellen sind. Insbesondere ist hierfür nicht erforderlich, dass der Abgemahnte den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt (Ziff. 2) oder sich zur Zahlung des Vergleichsbetrages verpflichtet (Ziff. 3).

BaumgartenBrandt: Antichrist

29.04.10

Die Anwaltskanzlei Baumgarten Brandt mahnt für die Firma Zentropa Entertainments die Vervielfältigung bzw. die öffentliche Zugänglichmachung des Spielfilms "Antichrist" ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 €.