Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Family Guy - Staffel 13 - Folge 16 (TV-Folge)

28.07.2014

Abmahnung Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt nun auch die TV-Serie "Family Guy" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Die Münchener Anwälte machen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend, weil der Adressat der Abmahnung die Folge 16 der Staffel 13 der Serie unerlaubt über das Peer-to-Peer Netzwerk Bittorrent im Internet zum Herunterladen angeboten haben soll.

Deshalb fordert Waldorf Frommer nun zum Ausgleich der Zahlungsansprüche 469,50 €, zusammengesetzt aus 300,00 € Schadensersatz und 169,50 € Aufwendungsersatz. Zusätzlich soll natürlich auch in diesem Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Anschlussinhaber abgegeben werden. Hierfür schickt die Münchener Kanzlei gleich einen Vordruck zum unterzeichnen mit.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Für immer Single? (Film)

21.07.2014

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Universum Film GmbH den Film "Für immer Single?" ab und macht die üblichen urheberrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent das Filmwerk im Internet zum Herunterladen angeboten zu haben.

Aus diesem Grund fordern die Münchener Rechtsanwälte nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche wieder ein Vordruck beigefügt ist. Zusätzlich wird die Zahlung von 600,00 € Schadenersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz, insgesamt somit 815,00 € verlangt. Für diese Zahlung schickt Waldorf Frommer bereits einen vorausgefüllten Überweisungsdatenträger mit. Mit Zahlung der 815,00 € und Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden, so Waldorf Frommer.

NIMROD Rechtsanwälte: Euro Truck Simulator 2

17.07.2014

Abmahnung NIMROD für die Astragon Software GmbHNach langer Zeit mal wieder Neues von der Berliner Kanzlei "NIMROD Rechtsanwälte": sie mahnt mal wieder ein Computerspiel ab. Die rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH lässt urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Freistellung von Kosten geltend machen, da der Adressat das Spiel "Euro Truck Simulator 2" unerlaubt in Filesharing-Netzwerken zum Herunterladen bereitgestellt haben bzw. hierfür als Anschlussinhaber verantwortlich sein soll. Die NIMROD Rechtsanwälte seien insoweit mit der Überwachung der entsprechenden Netzwerke betraut und hätten den Verstoß mit Unterstützung eines technischen Dienstleisters beweissicher ermittelt, so im uns vorliegendem Abmahnschreiben.

Der Betroffene wird nun aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, für welche ein Entwurf bereits beigefügt ist. Hierin soll der Anschlussinhaber auch seine Haftung dem Grunde nach anerkennen und sich zu einer Zahlung von 850 € verpflichten. Diese Zahlung bezieht sich auf das Angebot der Rechteinhaberin, die angeblich bestehenden und auf insgesamt mehr als 6.000 € bezifferten Zahlungsansprüche mittels eines pauschalen Vergleichsbetrages abzugelten.

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Godzilla (Film)

09.07.2014

Waldorf-Briefkopf geschreddertDie Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen auch weiterhin für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab und machen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung bzgl. des Filmwerkes "Godzilla" geltend. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet unerlaubt öffentlich zugänglich und dadurch das Urheberrecht verletzt zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird zusätzlich die Zahlung eines Betrages von 815,00 € für Aufwendungsersatz und Schadensersatz verlangt. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden, so die Münchener Anwälte. Neben einem Entwurf einer Unterlassungserklärung fügt die Kanzlei auch gleich einen Überweisungsträger bei, der für eine reibungslose Zuordnung der Vergleichszahlung genutzt werden soll.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Crisis - Staffel 1 - Folgen 6 - 8

07.07.2014

Abmahnung Waldorf FrommerDie Abmahnung von TV-Folgen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist uns mittlerweile ja bereits bekannt. Erneut bekamen wir ein Abmahnschreiben der Kanzlei im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vorgelegt. Diesmal werden Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Serie "Crisis" geltend gemacht. Vorgeworfen wird dem Betroffenen dabei, dass über seinen Internetanschluss die Folgen 6, 7 und 8 der Staffel 1 der Serie in der Filesharing-Tauschbörse bittorrent bereitgestellt worden sein sollen. Deswegen schulde er der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung nun auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Für die drei Folgen bietet die Münchener Kanzlei an, die Zahlungsansprüche durch eine Zahlung von insgesamt 1.090,00 €, zusammengesetzt aus 875,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz, zu erledigen. Zusätzlich soll der Abgemahnte natürlich auch eine Unterlassungserklärung abgeben, für welche bereits ein Vordruck fertig zur Unterzeichnung mitgeschickt wird.