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Muss ich damit rechnen, dass demnächst noch weitere Abmahnungen kommen?

Die Unternehmen, die im Auftrag der Rechteinhaber IP-Adressen ermitteln, arbeiten inzwischen für eine Mehrzahl von Auftraggebern, so dass die Mehrfachabmahnung immer mehr von der Ausnahme zur Regel wird. Viele Betroffene dachten sich daher bei der ersten und der zweiten Abmahnung, dass die Angelegenheit mit der Zahlung von z. B. € 450,00 aus der Welt geschaffen ist und haben erst nach der dritten Abmahnung angefangen, sich mit der Angelegenheit intensiver auseinander zu setzen.

 

Mehrfachabmahnungen sind häufig bei mehrteiligen Werken, z. B. wurde Anfang 2010 der download eines bestimmten Chartcontainers von mehreren Kanzleien abgemahnt. Gleiches gilt auch für die mehrteilige Filmwerke, bei denen interessanterweise unterschiedliche Teile von unterschiedlichen Kanzlei verfolgt werden. Diese eigenartige Strategie, für ähnliche Werke unterschiedliche Kanzleien zu beauftragen, führt dazu, dass höhere Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden. Hier kann sich jeder seinen Teil denken.

 

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