AbmahnStopper

Wir helfen bei Abmahnungen

  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size
Startseite - Strategie - Welche Strategie soll ich wählen? - Wann kann ich sicher sein, dass nichts mehr kommt?

Wann kann ich sicher sein, dass nichts mehr kommt?

Wenn Sie die geltend gemachten Ansprüche nicht vollständig befriedigt haben und die Ansprüche zurückgewiesen haben, werden Sie keine Verzichts- oder Kapitulationserklärung der Rechteinhaber bekommen. Ansprüche verjähren mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, welches auf die Kenntnisnahme des Verstoßes folgt. Verstöße, die im Jahr 2010 bekannt wurde, verjähren daher am 31.12.2013. Endgültige Sicherheit hat man also erst bei Verjährungseintritt. Sie haben zum Ende 2009, als unsere 2006-Fälle verjährten, noch einige Androhungen von gerichtlichen Maßnahmen aus der Kanzlei Rasch erhalten. Diese erwiesen sich jedoch als unbegründet. Obwohl einige Mandanten kurz verunsichert waren, wurde keiner der Ansprüche gerichtlich weiterverfolgt.

 

Obwohl die Korrespondenz meistens schon nach einigen Wochen abebbt, führen wir die Akten bis zu einer ausdrücklichen Erledigung oder dem Eintritt der Verjährung.

 

 

Kontaktanfrage

Rufen Sie uns an für einen Vorschlag zum Vorgehen:

Telefon: 0931-52233

Oder schicken Sie uns Ihre Abmahnung für ein unverbindliches Angebot. Wir antworten bis zum nächsten Arbeitstag mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen:

Fax: 0931-52235
Mail: info@kanzlei-jun.de


Ähnliche Artikel

Verwandte Beiträge


Jun Rechtsanwälte | Salvatorstraße 21 | 97074 Würzburg | Tel 0931-52233 | Kontaktformular