Was wir für Sie tun können - unser Vorgehen

Obwohl sich die Abmahnschreiben ähneln, ist unsere Beratung und unser Vorgehen in jedem Fall etwas anders, da sich die Situation auf Seiten der Abgemahnten immer ein wenig unterscheidet. Typischerweise sieht ein anwaltliches Vorgehen wie folgt aus:

1. Erste Kontaktaufnahme

In einem ersten, unverbindlichen und kostenlosen Gespräch klären wir, ob eine anwaltliche Beauftragung in Betracht kommt oder ob die Angelegenheit auch ohne anwaltliche Hilfe bearbeitet werden kann. Zur Einschätzung der Rechtslage reicht uns oft die Angabe der abmahnenden Kanzlei und des Rechteinhabers, sofern es sich nicht gerade um eine neue Abmahnwelle handelt.

Wir werden Ihnen in diesem Gespräch mitteilen, dass für die Beratung Kosten nach Zeit entstehen. Für Verbraucher gilt dabei ein Stundensatz von 150,00 € netto/178,50 € (inklusive Umsatzsteuer).

 

2. Übersendung von Unterlagen

Sie übersenden uns Ihr Abmahnschreiben und sofern die anschließende Beratung telefonisch stattfindet, unsere Vollmacht und Vergütungsvereinbarung.

3. Beratungsgespräch

Ziel des Beratungsgespräches ist es, die Strategie für den Fall festzulegen. Unser Anspruch ist dabei, dass Sie die mit den jeweiligen Vorgehensweisen verbundenen Risiken und Chancen vollständig verstehen und auf dieser Grundlage eine eigene Entscheidung treffen können. Soweit Sie auf Grund der eigenen Recherchen und Einschätzungen bereits wissen, wie Sie vorgehen möchten, kann dieses Beratungsgespräch auch verhältnismäßig kurz sein und sich in der Plausibilität Ihrer Einschätzungen erschöpfen.

In dem Beratungsgespräch wird entschieden, ob wir mit der Gegenseite verhandeln, eine Unterlassungserklärung abgeben, ob und wie diese modifiziert werden soll und ob und in welchem Umfang wir zu den Vorwürfen Stellung nehmen. In manchen Fällen kommen auch eine Gegenabmahnung oder andere, eigene Initiativen in Betracht. Der Zeitaufwand für das Beratungsgespräch beträgt zwischen einer Viertelstunde und in seltenen Fällen 2 Stunden.

4. Vertretungsanzeige und ggf. Abgabe von Erklärungen

Innerhalb der gesetzten Frist (sofern diese noch nicht abgelaufen ist) zeigen wir Ihre Vertretung gegenüber den Abmahnern an. Soweit erforderlich und besprochen, geben wir in Ihrem Namen eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab und verfahren ansonsten wie zuvor besprochen. Sie erhalten zeitgleich Abschriften unserer Korrespondenz per Mail oder Post.

5. Reaktion der Gegenseite

Etwaige Antwortschreiben, insbesondere die Annahmeerklärung einer Unterlassungserklärung leiten wir direkt an Sie weiter. Idealerweise haben wir schon im Beratungsgespräch besprochen, wie mit der Reaktion umzugehen ist und benötigen hier keine weitere Abstimmung. Sie können uns natürlich jederzeit kontaktieren und sich beispielsweise erkundigen, ob die Antwort der Gegenseite eine Neubewertung der Angelegenheit nötig macht.

Wir erwidern auf das Schreiben soweit dies mit Ihnen besprochen ist. In vielen Fällen ist die Angelegenheit damit zunächst erledigt.

6. Warten auf Verjährung

Endgültige Erledigung tritt erst bei einer Einigung, rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder dem Eintritt der Verjährung ein. Bis dahin ist es jederzeit möglich, dass von der ein oder anderen Seite Aktionen ergriffen werden. Ende 2009 hatten wir beispielweise überraschende Lebenszeichen der Rechtsanwälte Rasch verzeichnet, die noch kurz vor Verjährungseintritt außergerichtliche Einigungen unter Androhung der Klageerhebung versuchten durchzusetzen.

Der pro Fall nötige Zeitaufwand beträgt in den einfachsten Fällen ab 1 bis 2 Stunden. Eine Obergrenze kann hier nicht angegeben werden, da es letztlich an Ihnen liegt, ob wir auf eingehende Schreiben erwidern. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer gerichtlichen Geltendmachung kommt, bei der die Kosten nach Gegenstandswert abgerechnet werden müssen.

Häufig werden wir gefragt, ob wir statt der zeitabhängigen Berechnung auf Pauschalen anbieten können. Andere Kanzleien berechnen für Filesharing-Fälle je nach Gegenstandswert Rechtsanwaltskosten zwischen 400,00 € bis 1.000,00 € pauschal. Natürlich wären wir in der Lage, ein solches Angebot zu machen und den Preis dabei leicht oberhalb des erwarteten Durchschnitts zu kalkulieren. Damit würden jedoch diejenigen, die z. B. durch eigene Erkundigungen weniger Zeit in Anspruch nehmen, diejenigen mitfinanzieren, die sehr viel Beratungs- und Abstimmungsbedarf haben.