LG Köln: 200,00 € Schadensersatz pro Musiktitel

Das Landgericht Köln (Beschluss vom 01.12.2010, AZ: 28 O 594/10 und Beschluss vom 13.12.2010, AZ: 28 O 515/10) hat ähnlich wie das Landgericht Düsseldorf eine Schadensersatzsumme von 200,00 € pro über eine Tauschbörse verfügbar gemachten Musiktitel für angemessen erachtet und den prozessierenden Rechteinhabern in 2 Fällen jeweils diese Summe zugesprochen.