LG Düsseldorf: 300,00 € Schadensersatz pro Musiktitel

18.05.2011

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.02.2011, AZ: 12 O 86/10) hat entschieden, dass dem in diesem Verfahren prozessierenden Rechteinhaber ein Schadensersatz in Höhe von 300,00 € pro verfügbar gemachten Musiktitel nach § 97 Abs. 2 UrhG zustehe. Die Düsseldorfer Richter legten für die Bemessung des Schadensersatzes den GEMA-Tarif VR-WI zu Grunde, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,00 € vorsieht. Dieser wurde von den Düsseldorfer Richtern als Ausgangspunkt für die Schätzung des Schadensersatzes herangezogen.