AbmahnStopper

Wir helfen bei Abmahnungen

  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size
Startseite - Rechtsprechung - LG Düsseldorf: 300,00 € Schadensersatz pro Musiktitel

LG Düsseldorf: 300,00 € Schadensersatz pro Musiktitel

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.02.2011, AZ: 12 O 86/10) hat entschieden, dass dem in diesem Verfahren prozessierenden Rechteinhaber ein Schadensersatz in Höhe von 300,00 € pro verfügbar gemachten Musiktitel nach § 97 Abs. 2 UrhG zustehe. Die Düsseldorfer Richter legten für die Bemessung des Schadensersatzes den GEMA-Tarif VR-WI zu Grunde, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,00 € vorsieht. Dieser wurde von den Düsseldorfer Richtern als Ausgangspunkt für die Schätzung des Schadensersatzes herangezogen.

 

Kontaktanfrage

Rufen Sie uns an für einen Vorschlag zum Vorgehen:

Telefon: 0931-52233

Oder schicken Sie uns Ihre Abmahnung für ein unverbindliches Angebot. Wir antworten bis zum nächsten Arbeitstag mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen:

Fax: 0931-52235
Mail: info@kanzlei-jun.de



Jun Rechtsanwälte | Salvatorstraße 21 | 97074 Würzburg | Tel 0931-52233 | Kontaktformular