AG München offenbar beliebtestes Gericht bei den Abmahnkanzleien

31.10.2012

So wie es aussieht wird die Hitliste der beliebtesten Gerichte bei Abmahnern im Bereich Filesharing derzeit unangefochten vom Amtsgericht München angeführt. Altbekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer gerne dort klagt - wobei nicht klar ist, ob aufgrund der Ortsnähe zum Kanzleisitz oder der getroffenen Entscheidungen. Letzteres erscheint jedoch angesichts so mancher Urteile, beispielsweise zu Anschlussinhabern ohne PC, naheliegend.

Nun scheinen auch andere Kanzleien, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, diesen Gerichtsstandort für sich entdeckt zu haben. Rasch Rechtsanwälte, die immerhin ihren Kanzleisitz am anderen Ende von Deutschland in Hamburg haben, bevorzugen nun augenscheinlich München, wenn sie ein gerichtliches Verfahren betreiben wollen.

 

 

Tatsächlich neigt sich das Jahr derzeit dem Ende zu, womit auch wieder die Verjährung von Ansprüchen aus Filesharing-Abmahnungen im Raum steht. Momentan ist daher eine gewisse Umtriebigkeit der betreffenden Kanzleien festzustellen, wobei auch gerichtliche Verfahren angestrengt werden. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben zunächst in einigen Fällen Mahnbescheide beantragt und auf Widersprüche hin auch Ansprüche begründet. Und auch die Kanzlei Rasch hat einen Fall in München vor Gericht gebracht.

Das zeigt erneut, dass die Kanzleien und Rechteinhaber, die im Bereich Filesharing tätig sind, nicht ohne weiteres ignoriert werden sollten, selbst wenn diese Strategie nach wie vor in Foren zu diesem Thema als beste Möglichkeit angepriesen wird. Vor unüberlegten Zahlungen oder übereilten Reaktionen ist genauso abzuraten, wie vor leichtfertiger Ignoranz. Selbst wenn es sich nach stupide wiederholten Allgemeinplätzen anhören mag, aber tatsächlich sollte die Strategie immer auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt werden.