Impressumspflichten

Gerade wer gewerblich eine Internetpräsenz betreibt, muss bestimmte Informationen für seine Bescuher in einem Impressum vorhalten. Hierbei übersieht der Betreffende häufig eine Kleinigkeit, worauf nicht wohlmeinende Mitbewerber einen Ansatzpunkt für den Versand einer Abmahnung haben.

Abmahnungen wegen Impressumsangaben

Noch immer verschicken Abmahnanwälte mit fadenscheinigen Argumenten und bizarren Konkurrenzverhältnissen Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen Wettbewerbsrecht. Sie verlangen Unterlassungserklärungen, vor allem aber Geld.

Ein Würzburger Elektriker staunt nicht schlecht, als er eines Morgens Post von einem Anwalt bekommt. Angeblich gebe es in Bochum einen Kollegen, der sich so sehr an der Internetseite des Würzburger Kollegen stört, dass er einen Anwalt beauftragt habe. Auf der Internetseite fehlten die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Angabe zur zuständigen Handwerkskammer. Dieser Verstoß soll künftig mit einer Vertragsstrafe von 5.100,00 € bewehrt werden und für das Abmahnschreiben mögen doch die tatsächlich entstandenen Aufwendungen in Höhe von 755,80 € erstattet werden.

In der Abmahnung wird wortreich und unter Angabe von zahlreichen Paragrafen und Gerichtsentscheidungen ausgeführt, dass sich der Würzburger Elektriker einen Wettbewerbsvorsprung verschaffe, indem er gegen Verbraucher schützende Vorschriften des Telemediengesetzes, insbesondere § 5 TMG verstoße. Dies sei automatisch ein Wettbewerbsverstoß und löse Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus. Die geltend gemachten Anwaltskosten seien dem Kollegen angeblich entstanden und müssten nach § 12 UWG ersetzt werden. Der Wert des Verstoßes betrage angeblich 15.000,00 €, da dies das Interesse des Verletzten darstelle, dass keine weitere Wettbewerbsverletzung begangen werde.

Der Würzburger Elektriker hält das Schreiben zunächst für einen Witz, dafür fehlt es jedoch an der Pointe. Ein Nachschlagen der gesetzlichen Vorschriften erweckt den Eindruck, dass tatsächlich etwas dran sein könnte. Von dem ersten Impuls, das Schreiben dem Papierkorb anzuvertrauen, nimmt er daher Abstand und erkundigt sich im Internet oder bei einem spezialisierten Rechtsanwalt nach der tatsächlichen Rechtslage.

 

Weiterlesen...