U+C für KVR Handelsgesellschaft: Jetzt auch im Bereich AGB-Abmahnungen tätig

03.09.12

Nachdem die Kanzlei U+C Rechtsanwälte, die momentan wegen der angekündigten "Gegnerliste" in der Diskussion und auch unter Beschuss steht (mehr dazu hier), zuletzt weniger aktuelle Filesharing-Abmahnungen versendet hatte, hat sie nun offenbar ein neues Tätigkeitsfeld für Abmahnungen gefunden.

Im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH werden Onlineshop-Betreibern Verstöße gegen geltendes Recht in ihren Allgemeinen Gesschäftsbedingungen vorgeworfen. Hierdurch verschaffe sich der Adressat einen Wettbewerbsvorteil vor anderen Mitbewerbern, zu denen eben auch die KVR Handelsgesellschaft zähle. Dies lässt sich nicht ohne weiteres überprüfen, denn als wir deren Internetpräsenz aufrufen wollten, war sie aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar. Erste Berichte über diese Gesellschaft im Internet finden sich bei unserer Suche jedoch erst im August - parallel zu ersten Berichten von Abmahnungen.

 

 

Seit dem 16. August findet man beispielsweise Berichte bei Amazon über stornierte Artikel, zur selben Zeit wurde schon über ein Vorgehen im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH wegen vorgeworfener Verstöße in AGB berichtet. Angesichts der Amazon-Bewertungen sieht es stark danach aus, als würden hier mehr Abmahnungen verschickt, als Artikel an Kunden geliefert.

Insofern sollten sich Betroffene gut überlegen, ob sie die geltend gemachten Ansprüche ohne weiteres erfüllen. Hier könnte man dem Gegner unnötig Geld in den Rachen werfen, da zunächst die Frage geklärt werden muss, ob die Gesellschaft überhaupt Mitbewerber ist und Ansprüche geltend machen kann oder ob hier nicht gar eine rechtsmissbräuchliche Abmahnwelle im Raum steht. Auch der vorgeworfene Rechtsverstoß muss erst einmal begründet sein.

Wenn das neue Tätigkeitsmodell der Regensburger Kanzlei dem alten Filesharing-Modell ähnelt, sollte man die erhaltene Abmahung jedenfalls gut prüfen.