Einzelne Rechtsprobleme

Filesharing – kein Unterlassungsanspruch bei offenem WLAN

10.08.2018 Eine erste Auskunft zur Neufassung des § 8 TMG zu Pflichten des Betreibers eines offenen WLANs hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.07.2018 - Dead Island - gegeben: Der Ausschluss von Ansprüchen auf Schadenersatz und Unterlassung verstößt nicht gegen Europarecht. Es erfolgt keine Vorlage an den EuGH. Der Ausschluss des Unterlassungsanspruches gilt auch für Altfälle vor Inkrafttreten der Neuregelung zum 13.10.2017.

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Filesharing – Das bleibt in der Familie?

10.05.2017 Die Konstellation kommt häufig vor: Der Anschlussinhaber wird in Anspruch genommen, weil über seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen begangen wurden. Er möchte sich damit verteidigen, dass er selbst nicht dafür verantwortlich ist – aber er möchte auch keine Familienangehörigen konkret als Täter benennen. Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Fallgestaltung zwei neue Urteile veröffentlicht.

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Neue Rechtsprechung zum Filesharing

Der Bundesgerichtshof hat am 12.05.2016 sechs weitere Urteile zum Filesharing getroffen, in denen er seine Rechtsprechung teilweise festigt, manche Fragen erstmals höchstrichterlich klärt. In allen Fällen sind zwischenzeitlich die vollständigen Urteilsbegründungen veröffentlicht. Weiterhin hat die Entscheidung vom 24.11.2016 (Az. I ZR 220/15) zur Sicherung eines WLAN-Anschlusses große Beachtung gefunden.

Wir stellen hier die wesentlichen neuen Erkenntnisse vor.

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Freies WLAN für alle?

Bundesgesetzblällter-RückenIn den USA ist es längst zur Gewohnheit geworden: so gut wie jedes Restaurant oder Café bietet seinen Gästen kostenlosen Internetzugriff über WLAN. Nun steht ein Entwurf zur Änderung des deutschen Telemediengesetzes (TMG) an, der dafür sorgen könnte, dass auch in Deutschland endlich ein flächendeckendes Netz an öffentlichen Hotspots zur freien Internetnutzung entstehen kann.

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Sechs neue Urteile des BGH zum Filesharing

13.05.2016 - Der Bundesgerichtshof hat gestern sechs weitere Urteile zum Filesharing getroffen. Hierzu gibt es eine offizielle Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes, die vollständigen Urteilsbegründungen sind noch nicht veröffentlicht. Nach Veröffentlichung werden wir die Urteile näher vorstellen und erläutern. Einige Feststellungen sind bereits nach der Pressemitteilung möglich:

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses volljährige Mitglieder seiner Wohngemeinschaft, aber auch volljährige Besucher und Gäste nicht ohne Anlass belehren und überwachen muss, wenn er ihnen den Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht (Az. I ZR 86/15).

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