Einzelne Rechtsprobleme

Sommer unseres Lebens, Morpheus und BearShare - Welche Sicherheitspflichten treffen den Inhaber eines Internetanschlusses?

Füller auf NJW22.09.2014

Zwischenzeitlich liegen bereits drei Entscheidungen des BGH zum Thema Filesharing vor, auch bekannt unter den plakativen Bezeichnungen „Sommer unseres Lebens" (Mai 2010), „Morpheus" (November 2012) und „BearShare" (Januar 2014). In diesen drei Entscheidungen hatte der BGH Gelegenheit, zu den Sicherheitspflichten des Inhabers eines Internetanschlusses, der auch anderen die Nutzung seines Anschlusses gestattet, Stellung zu nehmen und die entsprechenden Anforderungen zu präzisieren.

Welche Sicherheitspflichten treffen also den Anschlussinhaber, insbesondere wenn er Dritten seinen Internetanschluss zur Nutzung zur Verfügung stellt? Was ist nach der Rechtsprechung zu beachten, um einen Zugriff Dritter auf den eigenen Internetanschluss zu verhindern?

Weiterlesen...

Was passiert, wenn ich gegen die Unterlassungserklärung verstoße?

Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung wird die darin versprochene Vertragsstrafe fällig. Je nachdem, welche Erklärung Sie abgegeben haben, kann die Vertragsstrafe entweder betragsmäßig vorgegeben sein oder in das Ermessen des Gläubigers gestellt sein. Manchmal werden gleich mehrere Verstöße gleichzeitig entdeckt und verfolgt. Hier ist es durchaus möglich, dass aus einer Unterlassungserklärung die Vertragsstrafe gleich mehrfach anfällt. Das Ergebnis kann sehr teuer sein.

Weiterlesen...

Störerhaftung

 

Ein Problem bei Filesharing-Abmahnungen ist die Frage, ob der Anschlussinhaber für die Verstöße, die über seinen Anschluss durch Dritte begangen wurden, haften muss. In den Abmahnungen wird die Frage häufig so dargestellt, als sei der Anschlussinhaber für alles verantwortlich, was über seinen Anschluss geschieht. Tatsächlich ist die Rechtslage und die hierzu ergangene Rechtsprechung jedoch differenzierter.

 

Weiterlesen...