Was tun bei Klage?

Selbst bei Abgabe einer Unterlassungserklärung kann es noch zu einer Klage kommen. Für viele Abgemahnte ist dieses Szenario so unwahrscheinlich, dass sie sich damit erst auseinandersetzen, wenn die Klageschrift vorliegt.

Welche Reaktionsmöglichkeiten habe ich auf eine Klage?

Die entscheidende erste Frage ist, ob Sie sich gegen eine Klage wehren möchten oder den Rechtsstreit möglichst schnell mit geringen Kosten beenden möchten. Sie werden diese Frage am liebsten anhand der Erfolgsaussichten beurteilen, allerdings wird Ihnen kein seriöser Anwalt eine Garantie für den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens geben. Ein Restrisiko verbleibt in jedem Fall.

Die Gesichtspunkte bei der Abwägungen zur Reaktion sind nach einer Klageerhebung ähnlich wie nach einer Abmahnung, allerdings ist durch den begonnen Prozess das finanzielle Risiko auf beiden Seiten höher. Bei einem Klageantrag von beispielsweise 1.200 bis 1.500 EUR beträgt das Kostenrisiko in der ersten Instanz 867,35 EUR inkl. USt. und zzgl. Auslagen.

Die Möglichkeiten sind:

- die Verteidigung gegen die Klage
- Anerkenntnis/Versäumnisurtei
- Vergleichsschluss in der gerichtlichen Verhandlung oder außergerichtlich.

 

Wie gehen die Klagen bisher aus?

Der Ausgang der gerichtlichen Verfahren ist – wie könnte es anders sein – höchst unterschiedlich. Die bisher ergangenen Urteile gehen von vollständiger Verurteilung bis vollständiger Klageabweisung. Dazwischen liegen Urteile, mit denen den Rechteinhabern Teilforderungen zugestanden wurden.Eine ganz erhebliche Anzahl von Verfahren erledigt sich jedoch ohne ein streitiges Urteil.

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Wie kann ich verhindern, verklagt zu werden?

Die einfachste Möglichkeit, eine Klage zu verhindern, besteht darin, den Klageanspruch außergerichtlich zu erfüllen. Wir empfehlen dies in einigen Fällen hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs durch Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung. Wenn Sie eine Klage wegen der aktuellen Abmahnung um jeden Preis verhindern wollen, können Sie natürlich auch den angebotenen Vergleich annehmen und die geforderten Zahlungen leisten.


Die meisten unserer Mandanten entscheiden sich jedoch gegen eine Zahlung von behaupteten und unberechtigten Ansprüchen und nehmen dabei das Risiko in Kauf, dass es zu einer gerichtlichen Klärung kommt. Wir zeigen der Gegenseite jedoch durch ausführlichen Sachvortrag auf, dass eine solche Klageerhebung nach der derzeitigen Rechtsprechungslage voraussichtlich nicht zu einem Erfolg für die Rechteinhaber führen wird. Bisher ging diese Strategie auf. Die danach vollmundig angedrohten Klagen wurden nie erhoben; bei den Fällen aus den Jahren 2004 bis 2006 ist inzwischen Verjährung eingetreten.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich verklagt werde?

Genau weiß keiner wie viele Klagen erhoben werden und wie viele Abmahnungen dem gegenüber stehen. Wir gehen immer noch davon aus, dass nur die wenigsten Abmahnungen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen, allerdings dürfte dies im Einzelfall auch vom Verhalten des Abgemahnten abhängen.

 

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