Wie wahrscheinlich ist es, dass ich verklagt werde?

Genau weiß keiner wie viele Klagen erhoben werden und wie viele Abmahnungen dem gegenüber stehen. Wir gehen immer noch davon aus, dass nur die wenigsten Abmahnungen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen, allerdings dürfte dies im Einzelfall auch vom Verhalten des Abgemahnten abhängen.

 

Klagen werden erhoben, so viel steht fest. Das ergibt sich schon aus den zahlreichen, gerichtlichen Entscheidungen. Fakt ist aber auch, dass eine gerichtliche Inanspruchnahme verhältnismäßig selten ist. Nach einer qualifizierten, anwaltlichen Einlassung – gleich ob mit oder ohne Unterlassungserklärung – haben wir seit 2004 bei den von uns vertretenen Mandanten bisher (Juni 2010)  in keinem Fall eine Klage erlebt. Wenn wir in gerichtlichen Verfahren beteiligt waren, waren dies bisher immer Fälle, bei denen sich die Betroffenen zuvor selbst vertreten hatten.

Im Internet existieren Terminverzeichnisse und Spendensammlungen. Aus den Beiträgen in den Diskussionsforen lässt sich auch entnehmen, dass die wenigsten Betroffenen tatsächlich mit einer Klage konfrontiert wurden.
Wenn wir schreiben, dass die Zahl der Klagen zunimmt, entspricht dies zunächst nur den Gesetzen der Logik, da die absolute Zahl der Klagen natürlich nicht abnehmen kann. Eine Zunahme der Klagen pro Jahr wäre auch nicht verwunderlich, da das Abmahnwesen insgesamt wohl noch ein zunehmendes Geschäft darstellt. Schwer zu beurteilen ist derzeit die Entwicklung der Klagewahrscheinlichkeit, da hierüber keine vollständigen Statistiken geführt werden.


Die Bereitschaft der Rechteinhaber, Klagen zu führen, dürfte in erster Linie von der Strategie der Abmahnanwälte abhängen. Hier gibt es Kanzleien, die häufiger klagen als andere. Wenn wir uns in die strategischen Überlegungen der Rechteinhaber versetzen, dürfte es bei der Abwägung zwischen klagen und nicht klagen, stark davon abhängen, welche Erkenntnisse über den Abgemahnten vorliegen und wie dieser sich bisher verhalten hat. Wenn ein potentieller Rechtsverletzer telefonisch oder schriftlich bereits eingeräumt hat, dass er den Rechtsverstoß begangen hat, sind die Erfolgsaussichten für die Klage natürlich wesentlich besser, als wenn zur Beweisführung lediglich Indizien für die Störerhaftung vorliegen.


Wenn wir den Eindruck gewinnen, dass Rechtsverletzer häufiger verklagt werden, wenn sie zuvor nicht anwaltlich vertreten sind, mag dies zwar ein Grund für anwaltliche Vertretung sein, es kann sich jedoch auch um eine statistische Fehleinschätzung handeln. Wir haben an anderer Stelle bereits ausgeführt, dass die qualifizierte, anwaltliche Vertretung das Risiko einer Klageerhebung vermutlich verringert. Wir nehmen jedoch zur Kenntnis, dass gerade in Diskussionsforen häufig empfohlen wird, man solle sich die Kosten für den eigenen Anwalt sparen und lediglich ein kommentarlose, modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Fazit:
Wir gehen davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden, insgesamt unterdurchschnittlich ist, dass diese Wahrscheinlichkeit jedoch durch qualifizierte, anwaltliche Vertretung vermindert werden kann.