Sasse & Partner

Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken und TV-Serien ab, welche größtenteils erst kurz zuvor im Kino oder TV zu sehen waren. Beispielsweise waren jeweils zeitnah die Filme "The Kings Speech" oder "Ziemlich beste Freunde" betroffen. Rechteinhaberin ist dabei, gerade bei Kinofilmen, relativ häufig die Senator Film Verleih GmbH, welche durch die Hamburger Anwälte urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung der Datei, Schadensersatz und Aufwendungsersatz für die Ermittlung und anwaltliche Tätigkeit geltend machen lässt.

Abmahnung Sasse & Partner RechtsanwälteDie Kanzlei Sasse & Partner bietet in der Abmahnung regelmäßig an mit Zahlung eines Pauschalbetrags von 800,00 € und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Angelegenheit schnell und endgültig zu erledigen. Für die Unterlassungserklärung ist ein vorbereitetes Formular beigefügt, welches jedoch lange Zeit - auch trotz kritischer Gerichtsentscheidungen zum Thema - auf das Gesamtrepertoire an Werken des jeweiligen Rechteinhabers bezogen war. Erst in ganz aktuellen Abmahnunen wird auf diese Praxis verzichtet.Die Zahlungsverpflichtung ist in den Entwurf der Unterlassungserklärung jedoch mit aufgenommen.

Dem Adressaten wird vorgeworfen, das betroffene urheberrechtlich geschützte Werk im Rahmen von so genannten Peer-to-Peer Netzwerken im Internet zur Verfügung gestellt zu haben. Über die Ermittlung und Beauskunftung der IP-Adresse stehe seine Verantwortlichkeit fest. Den Gegenstandswert für die Geltendmachung der urheberrechtlichen Ansprüche hat die Hamburger Kanzlei in ihren Abmahnschreiben in der Regel auf 20.000,00 € beziffert und hieraus Kosten gemäß dem RVG von alleine bereits über 800,00 € errechnet. In neueren Schreiben begnügen sie sich mit dem Hinweis auf erhebliche Kosten, die nach dem RVG zu berechnen seien.

Wir haben es bei Sasse & Partner schon erlebt, dass ein Betroffener eine Klage erhalten und sich mit dieser an uns gewandt hat.