Waldorf Rechtsanwälte: Die drei ???

12.05.10

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an diversen Hörbüchern der drei ??? ab. In einer uns vorliegenden Abmahnung werden in einem Schreiben fünf verschiedene Hörbücher der drei ??? abgemahnt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt die Kanzlei einen Pauschalbetrag von 1.616,00 €, der sich aus Rechtsanwaltskosten von 666,00 € und Schadensersatz von 950,00 € zusammensetzt.