Rasch Rechtsanwälte kündigen massiv Klagen in Filesharing-Fällen an

19.08.2013

Rasch kündigt gerichtliches Verfahren in Filesharing-Fällen anDie bekannte Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg ist momentan in Altfällen aber auch aktuelleren Fällen sehr aktiv. Wir haben Anschreiben in zahlreichen Mandaten erhalten, mit denen ein gerichtliches Vorgehen gegen die Betroffenen als unvermeidbar angekündigt wurde.

 

 

Die Kanzlei Rasch stellt in diesen Schreiben entweder nur knapp fest, dass die Vergleichsverhandlungen gescheitert und nun Gerichtsverfahren zu erwarten seien oder teilt Bedenken zu Beschränkungen der abgegebenen modifizierten Unterlassungserklärungen im Verbund mit der Ankündigung eines gerichtlichen Vorgehens mit.

Klage in alten und teilweise auch aktuellen Filesharing-Fällen von Rasch angedrohtBesonders bei Fällen aus dem Jahr 2010 wird mit dem Ende diesen Jahres Verjährung ein Thema sein. Viele der Schreiben beziehen sich auf solche Fälle, es sind jedoch auch aktuellere Mandate Gegenstand der Anschreiben. In den Altfällen sind die nunmehr versandten Anwaltsbriefe häufig die erste Stellungnahme, die die Betroffenen seit der ursprünglichen Abmahnung von der Hamburger Kanzlei erhalten. Werden Zahlungsansprüche nicht erfüllt, so hat der Abmahnende bis Eintritt der Verjährung die Möglichkeit, die von ihm geltend gemachten Anprüche gerichtlich zu verfolgen oder doch noch einen Vergleich mit dem Abgemahnten zu schließen.