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Nach BGH-Urteil: Die Abmahnwelle rollt weiter

2.7.10

Der BGH hat am 12.05.2010 erstmals über Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings entschieden. Das Urteil wurde von Seiten der Rechteinhaber und Abmahngegner mit großer Erwartung beobachtet. Inzwischen liegen die Entscheidungsgründe seit einigen Wochen vor und es lassen sich Reaktionen der Beteiligten feststellen. Um es vorweg zu nehmen: Obwohl die Entscheidung in vielen Punkten zu Gunsten der Anschlussinhaber ausfiel, ändert sich an der Abmahnpraxis nichts. Auswirkungen mag das Urteil jedoch auf die gerichtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzprozessen haben.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Juli 2010 um 12:48 Uhr Weiterlesen...
 

Abmahnung Filesharing - Einführung

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 17:35 Uhr
 

Nümann + Lang: So a schena Dag

14.04.10

Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt im Namen von Andreas Donauer das Musikwerk "So a schena Dag" ab. Das Musikwerk ist in den meisten Fällen in einem der weitverbreiteten Chartcontainer "German Top 100 Single Charts" enthalten.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 €. Andreas Donauer ist laut Online-Datenbank der GEMA Komponist und Textdichter des Musikwerkes.

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. August 2010 um 10:11 Uhr
 

Rasch Rechtsanwälte: Grosse Freiheit

14.04.10

Die Hamburger Kanzlei Rasch mahnt im Namen der Universal Music GmbH das Musikalbum "Grosse Freiheit" der Künstlergruppe Unheilig ab.

Die geforderte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliches Musikrepertoire der Unterlassungsgläubigerin. Des Weiteren fordert Rasch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 €.


Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. August 2010 um 09:39 Uhr
 

NAVTEQ mahnt aus Markenrecht ab

16.04.10

Dass Navteq (map24) durch v. Westphalen Rechtsanwälte die Verletzung von Kartenmaterial abmahnt, ist schon lange bekannt. Neuerdings wird der Unterlassungsanspruch zusätzlich auf Markenrecht gestützt und der Gegenstandswert damit auf 25.000 EUR erhöht. Die Markenverletzung soll darin liegen, dass auf den Kartenausschnitten ein Copyright-Vermerk mit dem Namen Navteq zu lesen ist. Den hat zwar Navteq selbst dort angebracht, bei einer unberechtigten Zurverfügungstellung soll dies jedoch eine Markenverletzung sein.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 21. April 2010 um 17:23 Uhr Weiterlesen...
 


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