2.7.10
Der BGH hat am 12.05.2010 erstmals über Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings entschieden. Das Urteil wurde von Seiten der Rechteinhaber und Abmahngegner mit großer Erwartung beobachtet. Inzwischen liegen die Entscheidungsgründe seit einigen Wochen vor und es lassen sich Reaktionen der Beteiligten feststellen. Um es vorweg zu nehmen: Obwohl die Entscheidung in vielen Punkten zu Gunsten der Anschlussinhaber ausfiel, ändert sich an der Abmahnpraxis nichts. Auswirkungen mag das Urteil jedoch auf die gerichtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzprozessen haben.



