Unnötige Zahlung auf unberechtigte Abmahnung.

Eigentlich sollte es sich herumgesprochen haben, dass längst nicht alle Abmahnungen vollständig berechtigt sind. Immer wieder erleben wir es jedoch gerade von Anwälten, dass nach oberflächlicher Prüfung empfohlen wird, die Abmahnung anzuerkennen und eine volle oder nur marginal herunter gehandelte Summe zu bezahlen.

 

Ein solches Verhalten ist nachvollziehbar, aber nicht zu billigen. Die Abmahnschreiben sind meistens sehr umfangreich und kompliziert. Ein Anwalt, der sich erstmals sorgfältig in die Angelegenheit einarbeitet, muss alleine schon Tage damit aufwenden, die angegebene, vor allem aber die für den Mandanten günstige Rechtsprechung zu recherchieren und nachzuvollziehen. Da kann die Empfehlung zur Anerkennung der Ansprüche der einfachere Weg sein, obwohl den Betroffenen die eigentlich mögliche effektive Verteidigung verwehrt wird.

(Hier sollte jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass derjenige Anwalt, der ein Nachgeben empfiehlt, notwendigerweise schlechte Arbeit macht. Auch eine sorgfältige Prüfung des Falles unter Einbeziehung der persönlichen Risikobereitschaft kann zu diesem Ergebnis führen.)

Betroffene, die ohne anwaltliche Konsultation für sich entscheiden, die Ansprüche vollständig anzuerkennen, können ebenfalls schwerwiegende Fehler begehen, wenn sie eine unberechtigte Abmahnung anerkennen und möglicherweise eine zu weit gehende Unterlassungserklärung unterschreiben.

Ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, richtet sich nicht alleine danach, ob der Anschlussinhaber das Werk tatsächlich bereitgestellt hat. Es gab  bereits einen Fall, in dem massenhaft Abmahnungen eines einzelnen Künstlers geltend gemacht wurden, obgleich die angeblich verletzten Verwertungsrechte längst an die GEMA abgetreten waren. Der angebliche Rechteinhaber war gar nicht berechtigt, die Ansprüche geltend zu machen.