AbmahnStopper

Wir helfen bei Abmahnungen

  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size
Startseite - Rechtsprechung
Rechtsprechung

LG Düsseldorf: 300,00 € Schadensersatz pro Musiktitel

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.02.2011, AZ: 12 O 86/10) hat entschieden, dass dem in diesem Verfahren prozessierenden Rechteinhaber ein Schadensersatz in Höhe von 300,00 € pro verfügbar gemachten Musiktitel nach § 97 Abs. 2 UrhG zustehe. Die Düsseldorfer Richter legten für die Bemessung des Schadensersatzes den GEMA-Tarif VR-WI zu Grunde, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,00 € vorsieht. Dieser wurde von den Düsseldorfer Richtern als Ausgangspunkt für die Schätzung des Schadensersatzes herangezogen.

 

LG Köln: 200,00 € Schadensersatz pro Musiktitel

Das Landgericht Köln (Beschluss vom 01.12.2010, AZ: 28 O 594/10 und Beschluss vom 13.12.2010, AZ: 28 O 515/10) hat ähnlich wie das Landgericht Düsseldorf eine Schadensersatzsumme von 200,00 € pro über eine Tauschbörse verfügbar gemachten Musiktitel für angemessen erachtet und den prozessierenden Rechteinhabern in 2 Fällen jeweils diese Summe zugesprochen.

 

AG Frankfurt a.M.: 150,00 € Schadensersatz pro Musiktitel

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 16.04.2010, AZ: 30 C 562/07-47) hat entschieden, dass der in diesem Verfahren prozessierende Rechteinhaber Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr, mithin 150,00 €, beanspruchen könne.

 

Weiterlesen...
 

AG München: 500,00 € Schadensersatz und keine Deckelung der Anwaltskosten auf 100,00 €

Das Amtsgericht München (Urteil vom 11.11.2009, AZ: 142 C 14130/09) hat entschieden, dass beim öffentlichen Zugänglichmachen eines Hörbuchs über Filesharing-Tauschbörsen im Internet dem Rechteinhaber ein Schadensersatz in Höhe von 500,00 € zustehe. Die Entscheidung des Amtsgerichts München ist auch deswegen interessant, da das Gericht zur möglichen Deckelung der Rechtsanwaltskosten auf 100,00 € nach § 97 a Abs. 2 UrhG Stellung genommen hat.

 

Weiterlesen...
 

LG Frankfurt a.M.: Keine Haftung eines Hotelbetreibers für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste, Berechtigung zur Gegenabmahnung

23.02.2011

Durch das Landgericht Frankfurt am Main ist am 18.08.2010 (Az.: 2-6 S 19/09) ein weiteres interessantes Urteil zum Thema Filesharing ergangen.

Das Gericht lehnte bei Erfüllung der zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen eine Störerhaftung eines Anschlussbetreibers im Zusammenhang mit dessen geschäftlichem Betrieb ab. Gleichzeitig wurden die Kosten der berechtigten Gegenabmahnung des Betroffenen zugesprochen, da der Abmahnende bei der Abmahnung eines Hotelbetriebes die Sachlage hätte genauer prüfen müssen.

Weiterlesen...
 


Seite 1 von 2

Kontaktanfrage

Rufen Sie uns an für einen Vorschlag zum Vorgehen:

Telefon: 0931-52233

Oder schicken Sie uns Ihre Abmahnung für ein unverbindliches Angebot. Wir antworten bis zum nächsten Arbeitstag mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen:

Fax: 0931-52235
Mail: info@kanzlei-jun.de



Jun Rechtsanwälte | Salvatorstraße 21 | 97074 Würzburg | Tel 0931-52233 | Kontaktformular