Rechtsprechung
AG München offenbar beliebtestes Gericht bei den Abmahnkanzleien
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
31.10.2012
So wie es aussieht wird die Hitliste der beliebtesten Gerichte bei Abmahnern im Bereich Filesharing derzeit unangefochten vom Amtsgericht München angeführt. Altbekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer gerne dort klagt - wobei nicht klar ist, ob aufgrund der Ortsnähe zum Kanzleisitz oder der getroffenen Entscheidungen. Letzteres erscheint jedoch angesichts so mancher Urteile, beispielsweise zu Anschlussinhabern ohne PC, naheliegend.
Nun scheinen auch andere Kanzleien, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, diesen Gerichtsstandort für sich entdeckt zu haben. Rasch Rechtsanwälte, die immerhin ihren Kanzleisitz am anderen Ende von Deutschland in Hamburg haben, bevorzugen nun augenscheinlich München, wenn sie ein gerichtliches Verfahren betreiben wollen.
AG Frankfurt: Kein fliegender Gerichtsstand in Filesharingfällen
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
16.08.2012
Am 13.02.2012 hat das Amtsgericht Frankfurt ein interessantes Urteil gesprochen, Az.: 31 C 2528/11 (17), welches wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
Das Gericht war in einem Filesharingfall von den abmahnenden Anwälten angerufen worden, um dort Anwaltskosten und Schadensersatz wegen der Urheberrechtsverletzung durch den Beklagten über eine Tauschbörse geltend zu machen. Die Auswahl des Gerichts wurde auf § 32 ZPO gestützt. Mit diesem Paragraph wurde begründet, dass nicht am Ort des Wohnsitzes des Beklagten das gerichtliche Verfahren eingeleitet wurde. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat bei dieser Benachteiligung des Beklagten durch erhöhten Aufwand für ihn jedoch nicht mitgemacht und sich schlicht für örtlich unzuständig erklärt.
OLG Köln: Haftung des Internet-Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen Dritter (Ehegatten)
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- Geschrieben von Daniel Pfaff
25.07.2012
Mit dem Urteil vom 16.05.2012 – 6 U 239/11 hat das OLG Köln entschieden, dass dem jeweilige Anschlussinhaber gegenüber dem Ehegatten grundsätzlich keine Prüf- und Kontrollpflichten treffen, wenn es dafür keinen Grund geben sollte. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt und Verfahrensgang zugrunde:
Der Anschlussinhaberin wurde eine angebliche Urheberrechtsverletzung innerhalb eines Peer-to-Peer Netzwerkes vorgeworfen. Sie wurde daher abgemahnt eine Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Die Anschlussinhaberin widersprach diesem Vorwurf und verteidigte sich damit, dass ihr verstorbener damaliger Ehemann den Internetanschluss genutzt habe. Vor dem LG unterlag die Anschlussinhaberin als Beklagte und wurde antragsgemäß verurteilt. Mit der Berufung wehrte sich die Anschlussinhaberin gegen das erstinstanzliche Urteil mit gleichbleibender Argumentation. Mit Erfolg, denn das OLG wies die ursprüngliche Klage gegen die Anschlussinhaberin ab.
Bundesverfassungsgericht: bisheriges Urteil des BGH ("Sommer unseres Lebens") behandelt nicht Prüfungs- und Instruktionspflichten gegenüber berechtigten Nutzern eines Anschlusses
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
18.04.2012
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.03.2012, Az: 1 BvR 2365/11, auch etwas zum Thema Filesharing beigetragen. Hierzu wurde auch eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts herausgegeben. Dem lag folgender Sachverhalt und Verfahrensgang zugrunde:
OLG Düsseldorf: Keine Verpflichtung des Anschlussinhabers zur Erstattung von Abmahnkosten bei zu weit gefasster, vorformulierter Unterlassungserklärung
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- Geschrieben von Christian Galetzka
10.02.2012
Das OLG Düsseldorf hatte sich in einem Prozesskostenhilfeverfahren mit der Zulässigkeit einer vorformulierten, sich auf das gesamte Werkrepertoire der abmahnenden Rechteinhaber beziehenden Unterlassungserklärung und mit dem möglichen Bestreiten des Anschlussinhabers der IP-Adressermittlung mit Nichtwissen zu beschäftigen.
