Rechtsprechung

Abmahnanwälte deuten BGH-Urteile auf eigene Weise

22.06.2015

LöweDie Abmahnkanzleien nutzen die Vorlagen aus den BGH-Urteilen vom 11.06.2015, um ihre Gegner zur Annahme von Vergleichsvorschlägen zu motivieren. Die ersten Serienbriefe liegen auf unseren Schreibtischen und unsere Mandanten fragen uns, was von den Ausführungen zu halten ist.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes lässt sich nicht ignorieren, nur weil sie einen nicht überzeugt. Auf der anderen Seite sollte man sich nicht von falschen Interpretationen ins Bockshorn jagen lassen. Nachfolgend setzen wir uns mit den Argumenten der Kanzlei Daniel Sebastian im Detail auseinander.

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Kommentar zu Filesharing-BGH-Urteilen: Anwälte auf beiden Seiten können sich freuen

16.06.2015

Bundesgesetzblällter-RückenAm 11.06.2015 hat der Bundesgerichtshof in drei verbundenen Verfahren wegen Filesharing zugunsten der Musikindustrie entschieden. Die Musikindustrie und die Abmahnanwälte können sich freuen: 200,00 € Schadensersatz sind nicht zu hoch, befand der BGH. Dieser Betrag war die Obergrenze, was sich die Rechteinhaber zu fordern trauten und jetzt hat der BGH bestätigt, dass der Betrag bei überschaubaren Verletzungsfällen in Ordnung geht. Sogar höherer Schadensersatz kommt in Betracht. Damit wird das Abmahngeschäft wieder lukrativer.

Als der Gesetzgeber vor einigen Jahren die Rechtsanwaltsgebühren für Abmahnungen begrenzte, reagierte die Musikindustrie mit der Erhöhung der geltend gemachten Schadensersatzforderungen. Was damals als durchschaubarer Taschenspielertrick aussah, erfährt nun die Segnung des höchsten Zivilgerichts.

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Drei neue Urteile des BGH zum Filesharing

11.06.2015Urteil

Der BGH hat heute drei neue Urteile zum Filesharing gesprochen. Die Entscheidungen haben nach "Sommer unseres Lebens", "Morpheus" und "BearShare" die weniger kreativen Bezeichnungen "Tauschbörse I", "Tauschbörse II" und "Tauschbörse III". Hier zunächst die heutige offizielle Pressmitteilung des BGH; wir werden die Urteile nach Veröffentlichung der vollständigen Entscheidungsgründe wie gewohnt analysieren und kommentieren.

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3. Fall zu Filesharing vom BGH entschieden

drittes BGH-Urteil zu Filesharing09.01.2014

Nach "Sommer unseres Lebens" und "Morpheus" (wir berichteten hier) hatte sich der BGH zum Start in das neue Jahr erneut mit dem Thema Filesharing beschäftigt. Der Pressemitteliung lässt sich entnehmen, dass die Richter keine Pflicht des Anschlussinhabers sehen, volljährige Familienangehörige bei der Nutzung des Internetanschlusses zu überwachen oder auch nur zu belehren, solange kein Anlass für die Befürchtung besteht, dass der Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht wird.

Für Betroffene von Filesharing-Abmahnungen, die die vorgeworfene Tat nicht selbst begangen haben, durchaus interessant. Allerdings schützt das den tatsächlichen Täter nicht davor, gegebenenfalls selbst anstelle des Anschlussinhabers in Anspruch genommen zu werden, wenn letzterer sich mit Hinweis auf den Begeher der Rechtsverletzung verteidigt.

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Positive Tendenzen für Abmahnopfer? Gericht zieht Begrenzung der Abmahnkosten in Betracht

21.08.2013

Amtgericht Hamburg Hinweisbeschluss Filesharing KostenbegrenzungDas am 27.06.2013 vom Bundestag beschlossene Gesetz, das auch die für Filesharing-Fälle anzuwendenden Regelungen im Urheberrecht ergänzt, zeigt bereits jetzt erste Auswirkungen auf die Praxis. Das Amtsgericht Hamburg hat in einem aktuellen Verfahren, Az: 31a C 109/13, einen Hinweisbeschluss erlassen, nach welchem es beabsichtigt, den Gegenstandswert für die Berechnung der Abmahnkosten auf 1.000,00 € zu begrenzen.

Das würde bedeuten, dass der Abmahner eine deutlich geringere Kostenerstattung fordern kann, als bislang geltend gemacht, nämlich weniger als 200,00 €. Üblicherweise gehen die Abmahnkanzleien davon aus, dass für ein einzelnes Werk Gegenstandswerte von mindestens 5.000,00 bis 10.000,00 € angemessen seien, bei einem Album mit mehreren Titeln wurden dann auch höhere Beträge angenommen. Hieraus würden Abmahnkosten entstehen, die schnell die 500,00 €-Marke überschreiten.

 

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