Wettbewerbsrecht

Abmahnung WettbewerbsrechtAbmahnungen werden nicht nur auf dem Bereich Urheberrecht verschickt, auch aus Wettbewerbsrecht auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als einschlägiges Gesetz lassen Anbieter von vergleichbaren Waren oder Dienstleistungen immer wieder entsprechende Briefe versenden, in denen meist eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung gefordert werden.

Rechtsanwälte Bode & Partner aus Hamburg mahnen Vorgaben der Button-Lösung ab

19.03.2013

DSC09553Aktuell mahnt die Kanzlei Bode & Partner aus Hamburg für die US-amerikanische Firma Order Online USA, Inc. die Vorgaben der Button-Lösung ab, die seit August 2012 in Kraft ist (wir berichteten), und nimmt deutsche Onlineshopbetreiber im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung in Anspruch.

Was wird genau abgemahnt?

Mit der Abmahnung wird den Onlineshopbetreibern vorgeworfen, diese würden in ihrem Onlineshop die Vorgaben des § 312 g Abs. 2 BGB n.F. nicht beachten und umsetzen. Nach dieser Vorschrift sind Onlineshopbetreiber verpflichtet, die wesentlichen Merkmale der Ware, die Gegenstand des Vertrages ist, unmittelbar bevor der kaufinteressierte Kunde seine Vertragserklärung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise mitzuteilen.

Außerdem wird ein Verstoß gegen die ebenfalls neue Vorschrift des § 312 g Abs. 3 BGB n.F. gerügt, nach der Onlineshopbetreiber die Bestellsituation in ihrem Shop so gestalten müssen, dass der Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich mit seiner Bestellung zu einer Bezahlung verpflichtet. Sofern die Bestellung dabei über eine Schaltfläche erfolgt, ist die Pflicht des Onlineshopbetreibers nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Weiterlesen...