Obwohl sich die Abmahnschreiben ähneln, ist unsere Beratung und unser Vorgehen in jedem Fall etwas anders, da sich die Situation auf Seiten der Abgemahnten immer ein wenig unterscheidet. Typischerweise sieht ein anwaltliches Vorgehen wie folgt aus:
1. Erste Kontaktaufnahme
In einem ersten, unverbindlichen und kostenlosen Gespräch klären wir, ob eine anwaltliche Beauftragung in Betracht kommt oder ob die Angelegenheit auch ohne anwaltliche Hilfe bearbeitet werden kann. Zur Einschätzung der Rechtslage reicht uns oft die Angabe der abmahnenden Kanzlei und des Rechteinhabers, sofern es sich nicht gerade um eine neue Abmahnwelle handelt.
Wir werden Ihnen in diesem Gespräch mitteilen, dass für die Beratung Kosten nach Zeit entstehen. Für Verbraucher gilt dabei ein Stundensatz von 150,00 € netto/178,50 € (inklusive Umsatzsteuer).



