Unsere Kanzlei

Wir sind eine kleine Rechtsanwaltskanzlei in Würzburg und auf den Bereich des IT-Rechts spezialisiert. Eher zufällig haben wir 2004 einen der ersten Filesharing-Fälle betreut. Die Bearbeitung von Filesharing-Abmahnung ist dabei zum Glück nicht unser Hauptaugenmerk, allerdings hat uns die zunehmende Zahl der Ratsuchenden Mandanten dazu bewogen, hierfür ein eigenes Internetangebot aufzusetzen.

Näheres über unsere Arbeit und Ihre Anwälte finden Sie unter www.kanzlei-jun.de.

Unser Team

Wir sind eine spezialisierte Kanzlei. Das bedeutet für Sie: egal, wen Sie bei uns am Telefon erreichen, jeder von uns kann Ihnen beim Thema Filesharing weiterhelfen. Dies gilt für alle, egal ob es unsere Rechtsanwälte oder die Mitarbeiterinnen im Sekretariat, Frau Müller, Herr Fürst und Frau Scharting, sind. Gerade unsere langjährige Erfahrung mit Filesharing-Fällen und den resultierenden Abmahnungen zahlt sich bei der Fallbearbeitung für Sie aus.

Gerne stellen wir Ihnen unsere Anwälte auch vor:

cjun                        Galetzka

Rechtsanwalt und Fachanwalt                         Rechtsanwalt und Fachanwalt

   für IT-Recht Chan-jo Jun                              für IT-Recht Christian Galetzka

 

     roßmann                                   

Rechtsanwältin und Fachanwältin                  Rechtsanwältin

  für IT-Recht Yvonne Roßmann                        Katharina Winkler

                                      

 

                                        Lisa Breunung Portrait    

Rechtsanwalt Johannes Partheymüller             Rechtsanwältin Lisa Breunung

Was wir für Sie tun können - unser Vorgehen

Obwohl sich die Abmahnschreiben ähneln, ist unsere Beratung und unser Vorgehen in jedem Fall etwas anders, da sich die Situation auf Seiten der Abgemahnten immer ein wenig unterscheidet. Typischerweise sieht ein anwaltliches Vorgehen wie folgt aus:

1. Erste Kontaktaufnahme

In einem ersten, unverbindlichen und kostenlosen Gespräch klären wir, ob eine anwaltliche Beauftragung in Betracht kommt oder ob die Angelegenheit auch ohne anwaltliche Hilfe bearbeitet werden kann. Zur Einschätzung der Rechtslage reicht uns oft die Angabe der abmahnenden Kanzlei und des Rechteinhabers, sofern es sich nicht gerade um eine neue Abmahnwelle handelt.

Wir werden Ihnen in diesem Gespräch mitteilen, dass für die Beratung Kosten nach Zeit entstehen. Für Verbraucher gilt dabei ein Stundensatz von 150,00 € netto/178,50 € (inklusive Umsatzsteuer).

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