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Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Schalast & Partner: Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf

Im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt die Anwaltskanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen der Tonaufnahme "Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf" ab. Das Werk soll als Bestandteil der Samplerdatei "Bravo The Hits 2011" unberechtigt über das Internet zum Download für andere verfügbar gemacht worden sein.

Die Kanzlei fordert nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Erledigung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 550,00 € zur Abgeltung der Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung. Bei schneller Zahlung binnen acht Tagen ab Zugang des Abmahnschreibens wird dieser Betrag auf 430,00 € reduziert.

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Kokowääh (Film)

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH als Rechteinhaberin macht die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen geltend. Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, das Filmwerk "Kokowääh" (Film) unberechtigt in so genannten Tauschbörsen im Internet verbreitet zu haben.

Die Münchner Kanzlei fordert nun von dem Betroffenen, dass dieser eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezüglich dieses Filmwerkes abgibt. Ihm wird weiter angeboten, die Zahlungsansprüche durch einen Vergleichsbetrag von pauschal 956,00 € abzugelten und dadurch den Fall zur endgültigen Erledigung zu bringen.

 

Einzug von Forderungen der Kanzlei U+C durch die Debcon GmbH

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Schreiben der Firma Debcon GmbH, die den Einzug offener Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei U+C übernommen hat.

Die von Debcon geltend gemachten Zahlungsforderungen auf Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz sind offensichtlich Gegenstand des Forderungs-Pools, die die Kanzlei U+C im Dezember 2011 versteigerte. Hierbei soll es sich um insgesamt 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen handeln.

 

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Bindhardt Fiedler Zerbe: Berlin City Girl

Auch zum neuen Jahr mahnt die Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe nach wie vor noch die Tonaufnahme "Berlin City Girl" der Künstlergruppe Culcha Candela ab, wobei der vorgeworfene Tatzeitpunkt bereits im Sommer 2011 verortet ist. Für die Rechteinhaber, die Herren Graf, Duque, De Luyz, u.a. werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend gemacht. Dem liegt der Vorwurf zugrunde, dass dieses urheberrechtlich geschützte Werk als Bestandteil des Chartcontainers "German Top100 Single Charts" unerlaubt über so genannte Tauschbörsen im Internet verbreitet worden sein soll.

Die Anwälte aus Linden bieten die Abgeltung der Zahlungsansprüche gegen einen pauschalen Vergleichsbetrag von 400,00 € an. Die Verpflichtung hierzu ist in das begefügte Formular aufgenommen, welches als Entwurf für die ebenfalls geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dient.

 

RA Sebastian: One Night In Ibiza

Rechtsanwalt Daniel Sebastian macht im Bezug auf das Musikwerk "Mike Candys & Evelyn Ft. Patrick Miller - One Night In Ibiza", welches unerlaubt im Internet verbreitet worden sein soll, Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung geltend. Für die Rechteinhaberin, die DigiRights Administration GmbH, fordert er Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung von dem Betroffenen, der das Werk via Filesharing unberechtigt zur Verfügung gestellt haben soll.

Der Anwalt mit Kanzlei in Berlin bietet dem Abgemahnten an, die Zahlungsansprüche mit einem Vergleichsbetrag von 680,00 € abzugelten. Daneben soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden, die im beigefügten Formular mit einem Anerkenntnis des Schadensersatzanspruches verbunden ist.

 


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