Welle von Mahnbescheiden

17.9.2012

Wir verzeichnen seit einigen Tagen eine auffällige Häufung von Mahnbescheidsanträgen der Rechteinhaber. Diese erfolgen bei bestimmten Abmahnkanzleien in den Fällen, in denen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, aber eine Kostenerstattung abgelehnt wurde. Ob dies ein Grund ist, eine einmal gewählte Strategie zu ändern, muss im Einzelfall entschieden werden.

Wenn eine Abmahnung unberechtigt ist, ändert sich die Rechtslage nicht durch ein gerichtliches Verfahren. Wer jedoch darauf gesetzt hat, dass Abmahnungen schlicht nicht ernst genommen werden müssen, sollte die Rechtslage kritisch prüfen. Ein Grund zu Panik besteht nicht, es zeigt sich jedoch, dass unreflektiertes Aussitzen auch nicht immer funktioniert.