Was ist bloß bei Sasse los? - Die Kanzlei Sasse & Partner nimmt Abmahnungen zurück

07.12.2012

Bereits in der vergangenen Woche erreichten uns in verschiedenen Filesharing-Fällen mit der Kanzlei Sasse & Partner auf der Gegenseite ungewöhnliche Antwortschreiben, die unsere Mandanten aufatmen ließen.

Die bekannte Abmahnkanzlei, in deren Schreiben es regelmäßig um den Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken der Splendid Film GmbH und der Senator Film Verleih GmbH geht, teilt darin in diesen Einzelfällen mit, dass die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche nicht mehr weiterverfolgt werden. Auch bereits zur Vermeidung prozessualer Risiken abgegebene Unterlassungserklärungen werden als gegenstandslos angesehen.

 

 

Als Grund wird angegeben, dass der Urheberrechtsverstoß nicht mehr mit der notwendigen Gewissheit nachgewiesen werden kann. Das klingt für uns stark danach, als wären Probleme bei der Ermittlung der IP-Adressen in den betreffenden Fällen aufgetreten.

Bereits vor einiger Zeit waren schon Ungereimtheiten betreffend die Tätigkeit der Ermittlungsfirma Guardaley Ltd. aufgekommen, die gemäß der Abmahnungen die Ermittlungen für die beiden von der Kanzlei Sasse & Partner vertretenen Rechteinhaber durchführt. Diese wollte damals eine andere Ermittlungsfirma als vorgeblichen Täter einer Urheberrechtsverletzung identifiziert haben.

Die Vermutung liegt nahe, dass hinter den nun versandten Schreiben ein ähnlicher Sachverhalt steht. Die betroffenen Mandanten sind jedenfalls zufrieden, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe so ihre Erledigung gefunden haben. Wir werden berichten, sofern wir etwas Neues zu diesem Thema erfahren.