Mahnbescheid wegen Filesharing erhalten - was nun?

21.12.2012

Artikel Mahnbescheide Filesharing

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die besinnliche Zeit bricht an. Doch für Internetanschlussinhaber, die bereits vor langer Zeit eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings im Briefkasten hatten, droht nun unangenehme Weihnachtspost: Immer mehr bekannte Abmahnkanzleien beantragen offenbar derzeit Mahnbescheide wegen weit zurückliegender Urheberrechtsverletzungen.

Hintergrund ist die Verjährung der damals geltend gemachten Ansprüche. Denn hat derjenige, der wegen einer angeblich im Jahre 2009 geschehenen Rechtsverletzung abgemahnt wurde, entweder gar nicht auf die Abmahnung reagiert oder jedenfalls deren vollständige Erfüllung verweigert, so würden die Ansprüche der Rechteinhaber zum Ende des Jahres 2012 verjähren und wären somit nicht mehr durchsetzbar.

Ein weiterer Grund für die aktuell vermehrten Mahnbescheide dürfte sein, dass die betreffenden Kanzleien auf diesem Weg den Druck auf die in der Regel nicht mit umfassenden rechtlichen Kenntnissen ausgestatteten Anspruchsgegner zu erhöhen versuchen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass sich diese angesichts des bedrohlich wirkenden Schreibens, das zudem noch von einem Gericht zugestellt wird, eher zu einer Zahlung bewegen lassen als durch weitere standardisierte Schreiben der Abmahnkanzlei.

Nun in Panik zu verfallen wäre jedoch verfehlt. Auch wenn der Mahnbescheid durch ein Gericht erlassen wurde, hat dieses die Berechtigung der geltend gemachten Forderungen nicht überprüft. Gefährlich wird es nur, wenn man auch den Mahnbescheid ignoriert. Denn dann kann die Gegenseite nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid beantragen und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.

Legt man jedoch Widerspruch ein, so muss wiederum der Rechteinhaber entscheiden, ob er den Anspruch auch ausführlich begründen bzw. Klage erheben will. Dies ist nach wie vor innerhalb der Verjährungsfrist möglich, wobei sich diese durch den Mahnbescheid um ca. 6 Monate verlängert hat. Ob die Rechteinhaber hierzu bereit sind oder die Mahnbescheide doch zum Großteil ein letzter verzweifelter Versuch bleiben, die Abgemahnten doch noch zu einer Zahlung zu bewegen, bleibt abzuwarten.