Und wieder ein neuer Inkasso-Akteur: Focus Forderungsmanagement möchte nach RA Marquort Forderungen der Triple-X Entertainment Ltd. eintreiben

11.02.2013

FOCUS Forderungsmanagement Inkasso für Triple X nach Marquort

Entrichten Betroffene auf eine erhaltene Filesharing-Abmahnung hin die geforderten Beträge nicht, so versucht die abmahnende Kanzlei regelmäßig, mit weiteren Schreiben doch noch eine Zahlung zu erreichen. Führt das nicht zum Erfolg, ist das Repertoire noch nicht erschöpft: etliche Inkassofirmen sind bereits im Zusammenhang mit Filesharing-Fällen in Erscheinung getreten, beispielsweise Debcon, Condor oder Fairworld. Als neuster Akteur in diesem Bereich ist die FOCUS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH in Erscheinung getreten.

 

 

In dem betreffenden Fall hatte zunächst Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel im Auftrag der Triple X Entertainment Limited Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Der betroffene Anschlussinhaber soll ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk der Rechteinhaberin, offenbar pornografischen Inhalts, unerlaubt in so genannten Tauschbörsen verbreitet haben.Abmahnung RA Marquort Triple X

In weiteren Schreiben hat RA Marquort nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zurückweisung der Zahlungsansprüche mit gerichtlichem Vorgehen gedroht und weiter auf einem Geldeingang zumindest in Höhe eines Vergleichsbetrages von 490,00 € bestanden. Jetzt darf sich die Inkassofirma FOCUS Forderungsmanagement aus Ludwigshafen darum kümmern, die den entsprechenden Zahlbetrag gleich auf circa 1.700,00 € erhöht und dabei auch Inkassokosten verlangt, obwohl die Forderung von Anfang an nachdrücklich bestritten worden war. Ein entsprechender Überweisungsträger liegt entgegenkommenderweise bereits bei.

Im Gegensatz zu manch anderem Inkassodienstleister behauptet die Firma wenigstens nicht pauschal, dass eine unbestrittene Forderung vorliege oder erwähnt nicht beiläufig die Schufa und mögliche Einträge. Allerdings wird auch hier die gerichtliche Geltendmachung als nächste Maßnahme in Aussicht gestellt.

Sofern Betroffene keine Zahlung leisten wollen, muss spätestens sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird aktiv Widerspruch eingelegt werden, um das entstehen eines Vollstreckungsbescheids als Titel gegen den Anschlussinhaber zu verhindern.