Sommerloch? Mahnbescheide in Filesharing-Fällen von Waldorf Frommer, Debcon und Schutt, Waetke

05.08.2013

Wir haben den Eindruck, dass aktuell bei einigen Filesharing-Mahnbescheid Waldorf FrommerKanzleien und Inkassounternehmen wenig zu tun ist. Heute erreichten uns bereits einige Anfragen Betroffener, die Ende der vergangenen Woche einen gelben Umschlag mit einem gerichtlichen Mahnbescheid in ihrem Briefkasten fanden.

Mahnbescheid Debcon FilesharingBislang sind Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer mit Tatzeitpunkt aus dem Jahr 2010 sowie Fälle mit der Inkassofirma Debcon und der Kanzlei Schutt, Waetke betroffen.

 

 

Wir hatten bereits vor einigen Monaten unseren Mandanten in Mahnbescheid Schutt, Waetke Filesharingeinem Rundschreiben einen Überblick über die derzeitigen Aktivitäten der Filesharing-Akteure gegeben. In diesem war erkennbar, dass zwar nach wie vor nicht flächendeckend gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, die Tendenz jedoch im Vergleich zu noch vor einigen Jahren ansteigt.

Widerspruch gegen Mahnbescheid Filesharing

Legt der Betroffene bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides nicht fristgerecht binnen zwei Wochen Widerspruch ein, so kann die Gegenseite einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Sobald dieser vorliegt, wäre theoretisch schon die Vollstreckung möglich. Die zweiwöchige Frist sollte daher genutzt werden, wenn der Betroffene sich gegen die Forderung zur Wehr setzen möchte.