Wie gehen die Fälle aus?

Der Ausgang der Fälle hängt zum Teil von der eingeschlagenen Strategie ab. Das Standesrecht verbietet es uns, Erfolgsquoten anzugeben. Bei der Frage soll es ja aber auch nicht um die individuelle Leistung unserer Kanzlei, sondern den allgemeinen Ausgang der Fälle gehen. Hierzu können wir sagen, dass die Rechteinhaber von der gerichtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche zumindest in den Fällen abgesehen haben, wo eine spezialisierte anwaltliche Vertretung angezeigt wurde.

 

Dennoch zeigt die Vielzahl der ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, dass gerichtliche Verfahren stattfinden und dies nicht lediglich Musterprozesse sind. Eine umfassende gerichtliche Verfolgung findet jedoch in Anbetracht der rechtlichen Risiken für die Rechteinhaber nicht statt.

 

Eine Prognose für die Zukunft lässt sich aus dem Verhalten der Vergangenheit nicht seriös ableiten. Die Rechtsprechung ist noch stark in Bewegung, so dass gerade zu Fragen der Störerhaftung Entwicklungen in beide Richtungen möglich sind, die das Parteiverhalten beeinflussen können.