Häufig stellen sich den Betroffenen einer Abmahnung schon bei der ersten Durchsicht des Schreibens einige Fragen - wir beantworten Ihre Frequently Asked Questions (FAQ)

Durchblick.jpg16.04.2012

Regelmäßig kommt eine Filesharing-Abmahnung für den adressierten Anschlussinhaber aus heiterem Himmel. Häufig hatte der Betroffene noch nie vorher mit so etwas zu tun und ist sich auch keiner Schuld bewusst. Dennoch sieht er sich mit Forderungen auf Unterlassung und Erledigung durch Vergleichsbeträge zwischen 350,00 und über 1.200,00 € konfrontiert.

Dabei stellen sich immer wieder einige grundlegende Fragen zu dem erhaltenen Schreiben, die vor allem die Ernsthaftigkeit und Seriösität der Kanzleien betreffen. Beispielsweise werden in den Abmahnungen sehr kurze Fristen gesetzt oder diese lediglich per Post versandt. Daher wollen wir Ihnen unter der Kategorie "Strategie" im Bereich "FAQ" die häufig bereits vorab aufkommenden Fragen zu dem erhaltenen Schreiben beantworten.