Von Brötchen und Brombeeren: Abmahnungen wegen Fotos von Lebensmitteln von Marions Kochbuch

23.01.2013

Einen neuen Höhepunkt in Sachen "Abmahnwahn" setzt seit geraumer Zeit der Betreiber der Internetseite www.marions-kochbuch.de: Dieser mahnt vielfach mit anwaltlichen Schreiben andere Seitenbetreiber wegen angeblicher Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder ab. Besonders ist hierbei, dass diese Bilder in der Regel einfache Fotografien von Lebensmitteln darstellen, hierfür in der Abmahnung aber dennoch hohe Beträge als Schadensersatz und Kostenerstattung gefordert werden.

Auf der Internetseite www.marions-kochbuch.de findet man derzeit fast 5000 Rezepte - nach der Beschreibung in der Google-Trefferliste alle mit Bild und "natürlich kostenlos". Nimmt man dies jedoch allzu wörtlich, kann es umso teurer werden. Denn der Betreiber der Seite hat es sich offenbar zur Aufgabe gemacht, unberechtigte Nutzungen der für die eigene Seite erstellten Bilder rigoros zu verfolgen. Hierbei kann man sich jedoch des Eindrucks kaum erwehren, dass es ihm nicht nur darum geht, seine Rechte zu schützen, sondern dass er im Abmahngeschäft eine lukrative Einnahmequelle entdeckt hat. Hierüber berichtete auch schon das ARD-Magazin "Plusminus".

Einen bitteren Beigeschmack hinterlassen die zahlreichen Abmahnungen schon deshalb, weil der Betreiber von marions-kochbuch.de offenbar nicht unerhebliche Anstrengungen unternimmt, dass seine Bilder etwa in der Google-Bildersuche möglichst oft gefunden werden. Entsprechende Bemühungen, diese Bilder dann durch deutliche Hinweise oder technische Vorkehrungen vor unerlaubtem Herunterladen oder Verwenden zu schützen, erfolgen jedoch nicht. Darüber hinaus verlangt der vorgebliche Rechteinhaber in der Abmahnung nicht nur die Beseitigung der unberechtigt genutzten Bilder und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern auch Schadensersatz und Kostenerstattung, auch wenn es sich bei den Bildern um simple Fotografien einer Currywurst oder einer Laugenbrezel handelt.

Und das Gesetz gibt ihm grundsätzlich Recht: Denn der deutsche Gesetzgeber hat im Urheberrecht bewusst Lichtbilder unabhängig von einer bestimmten Schöpfungshöhe oder einem besonderen künstlerischen Anspruch geschützt. Ob die Zahlungsansprüche, die der Betreiber von Marions Kochbuch in der Abmahnung auf jeweils mehrere Hundert Euro beziffert, aber auch in dieser Höhe bestehen, steht auf einem anderen Blatt. Hier kommt es inbesondere auch auf die Art und Dauer der konkreten unberechtigten Verwendung und damit auch auf die Gestaltung des Bildes an. Auch vorliegend empfiehlt sich also eine genauere Prüfung, bevor man sich - idealerweise anwaltlich beraten und vertreten - mit dem Abmahnenden auseinandersetzt.