Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Die drei Musketiere (Film)

09.12.2013

Waldorf-Briefkopf in SchredderIm Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH macht die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeblichen Filesharings geltend. Der Betroffene soll den Film "Die drei Musketiere" ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin unerlaubt im Internet über die Peer-to-Peer-Tauschbörse bittorrent bereitgestellt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Münchner Rechtsanwälte verlangen wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beigefügt ist. Danebensoll der Adressat der Abmahnung 815,00 € für Schadens- und Aufwendungsersatz zahlen. Erst dann sei die Angelegenhehit umfassend erledigt, so Wadorf Frommer