Redtube-Streaming

Kanzlei Jun erstattet Strafanzeige gegen den Softwareberater der Redtube-Abmahner

07.02.2014

Stellvertretend für die von uns vertretenen, aber auch alle übrigen Betroffenen, die Ende letzten Jahres eine Streaming-Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen erhielten, haben wir kürzlich Strafanzeige gegen Herrn Andreas Roschu, den technischen Berater der Redtube-Abmahner, gestellt. Nach Überprüfung einer von ihm abgegebenen und in den zweifelhaften Auskunftsverfahren vor dem Landgericht Köln vorgelegten eidesstattlichen Versicherung sind ihm nach unserer Auffassung falsche Versicherung an Eides statt sowie Beteiligung an (Prozess-)Betrug in gewerblichem Ausmaß vorzuwerfen. Aber auch die übrigen Hintergründe der Streaming-Abmahnwelle haben parallel nicht an Fragwürdigkeit und Zweifelhaftigkeit eingebüßt - ganz im Gegenteil.

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Bundesjustizministerium nimmt Stellung zu Streaming-Fällen

10.01.2014

Puppen hauenAuf eine Anfrage von Abgeordneten der Linken positioniert sich die Bundesregierung erstmals klar zur Streaming-Abmahnwelle der jüngsten Vergangenheit. Laut Spiegel Online vertritt das Justizministerium die Auffassung, beim Streaming würde keine Kopie erstellt und damit sei es aus urheberrechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich. Diese Auffassung wird sowohl auf § 44a UrhG als auch auf § 53 UrhG gestützt. Gleichzeitig räumt das Justizministerium jedoch ein, dass die Frage einer möglichen Vervielfältigung zunächst einer höchstrichterlichen Klärung, ggf. sogar auf europarechtlicher Ebene, bedarf.

 

Redtube erwirkt einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg

09.01.2014

Puppen hauenMit einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom Dezember 2013 hat das Portal Redtube eine einstweilige Verfügung gegen die schweizer Firma The Archive AG erwirkt und damit weiteren Abmahnungen einen Riegel vorgeschoben. Dies berichtete zuletzt die Frankfurter Rundschau in einem Beitrag vom Dezember letzten Jahres. Die Firma The Archive AG hatte durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann+Collegen in jüngster Vergangenheit unzählige Abmahnungen wegen abgeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming aussprechen lassen. Nach dieser aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist es ihnen nach Angaben der Quellen künftig untersagt, mit dieser Praxis weiter fortzufahren.

U+C Rechtsanwälte: Dream Trip

16.12.2013

Streaming Abmahnung Kanzlei U+CWieder das Werk "Dream Trip": Die Kanzlei Urmann+Collegen macht im Auftrag der "The Archive AG" Ansprüche auf Unterlassung, Entfernung von Dateien, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming des Werkes geltend. U+C fordert nun die übliche Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 250,00 €, um die Angelegenheit zu erledigen.

U+C Rechtsanwälte: Hot Stories

16.12.2013

Streaming Abmahnung Kanzlei U+CDie Kanzlei Urmann+Collegen macht im Auftrag der "The Archive AG" Ansprüche auf Unterlassung, Entfernung von Dateien, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming geltend. Diesmal handelt es sich wieder um das bereits bekannte Werk "Hot Stories". U+C fordert auch in diesem Fall wieder die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 250,00 €, um die Angelegenheit zu erledigen.