Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Dads - Staffel 1 - Folge 7 (TV-Folge)

20.12.2013

Abmahnung Waldorf FrommerMittlerweile hat sich ja bereits bestätigt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer nicht nur Filme, sondern verstärkt auch TV-Folgen abmahnt. Erneut wurde uns eine Abmahnungen der Kanzlei vorgelegt, in welcher sie im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Folge 7 der ersten Staffel der Serie "Dads" geltend macht. Der Anschlussinhaber soll der Rechteinhaberin nun neben Unterlassung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten schulden.

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet hier an, die Zahlungsansprüche mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 469,50 € zu erledigen. In diesem Betrag seien 300,00 € Schadenersatz und 169,50 € Aufwendungsersatz enthalten. Daneben wird wie üblich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, um die Angelegenheit vollumfänglich zu erledigen. Einen Entwurf hierfür fügen die Münchener Anwälte ihrer Abmahnung gleich bei, ebenso wie einen Überweisungsdatenträger für die geforderten 469,50 €.