Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Rush (Film)

20.12.2013

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungUnd gleich noch einmal die Kanzlei Waldorf Frommer aus München: Sie mahnt derzeit für die Universum Film GmbH ab. Das Schreiben bezieht sich dabei auf das Filmwerk "Rush", welches unberechtigt verbreitet und über Tauschbörsen im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Geltend gemacht werden aufgrunddessen die üblichen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für welche wie üblich wieder ein Vordruck von Waldorf Frommer beigefügt wird, verlangen die Münchener Rechtsanwälte zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 €, welcher sich aus 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz zusammensetzt. Hierfür ist der Abmahnung bereits ein vorbereiteter Überweisungsdatenträger beigefügt. Nur wenn die Unterlassungserklärung zurückgeschickt und die Zahlung der 815,00 € geleistet wird, kann die Angelegenheit erledigt werden, so Waldorf Frommer. Ansonsten droht die Münchener Kanzlei direkt mit gerichtlichen Schritten.