FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Double Daydreams

Fareds16.01.2014

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg macht wegen unerlaubter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filmwerke Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend. In einen uns vorliegenden Fall handelt es sich um das Filmwerk "Double Daydreams", welches im Auftrag der Rechteinhaberin Malibu Media LLC abgemahnt wird.

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und rückleiten, für welche jedoch kein Entwurf beigefügt ist. Die Hamburger Anwälte schicken als Anlage nur eine Zahlungserklärung mit, mit welcher sich der Unterzeichner verpflichtet, den in der Abmahnung geforderten Betrag in Höhe von 735,00 € zu bezahlen, um die Angelegenheit vollumfänglich zu erledigen. Gibt der Betroffene lediglich eine Unterlassungserklärung ab und entrichtet die Abgeltungssumme nicht, so fordern die Rechtsanwälte von FAREDS in weiteren Schreiben nachdrücklich und unter sehr knapper Fristsetzung weiter die Zahlungen.