Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Fack ju Göthe (Film)

21.01.2014

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungUnd gleich noch einmal der Kinohit "Fack ju Göthe". Auch in diesem Fall macht die Kanzlei Waldorf Frommer aus München für die Constantin Film Verleih GmbH die üblichen Filesharing-Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend macht.

Der Betroffene soll wieder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, für welche der bekannte Vordruck bereits beigefügt ist. Zusätzlich fordern die Münchener Anwälte aufgrund der geltend gemachten Zahlungsansprüche einen Betrag von 815,00 €, welcher sich zusammensetzt aus 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz. Unterschreibt der Adressat der Abmahnung die Unterlassungserklärung und überweist die geforderten 815,00 €, sei die Angelegenheit außergerichtlich in vollem Umfang erledigt und beendet, so Waldorf Frommer.