Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Fack ju Göthe (Film)

24.01.2014

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungUnd schon wieder "Fack ju Göthe". Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt wieder für die Constantin Film Verleih GmbH ab wegen unberechtigter Verbreitung des Filmwerkes über Filesharing-Tauschbörsen im Internet. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll, wie auch in den uns bereits vorliegenden anderen gleichgelagerten Fällen bzgl. Fack ju Göthe, durch ein Ermittlungssystem der Firma ipoque dokumentiert worden sein, weshalb die Kanzlei Waldorf Frommer nun für die Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend macht.

Der Betroffene soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (Vordruck auch in diesem Fall beigefügt) und bezüglich der geltend gemachten Zahlungsansprüche einen Betrag von 815,00 € zahlen, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen