Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Hangover 3

04.02.2014

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH den Film "Hangover 3" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Deshalb fordern die Münchener Rechtsanwälte nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 600,00 € Schadenersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz, insgesamt somit 815,00 €. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden, so Waldorf Frommer.