Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Modern Family - Staffel 4 Folge 22 und Staffel 5 Folge 2 - 5 u. a.

27.02.2014

Abmahnung Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin die TV-Serie "Modern Familiy" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Die Münchener Anwälte machen die üblichen urheberrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend, da der Adressat der Abmahnung die Folge 22 der vierten sowie sieben Folgen der fünften Staffel unerlaubt über das Peer-to-Peer Netzwerk bittorrent im Internet verfügbar gemacht haben soll.

Für die acht Folgen der Serie Modern Familiy fordert Waldorf Frommer insgesamt 965,00 €, um die Zahlungsansprüche ihrer Mandantschaft zu erledigen. Für die Zahlung schickt die Münchener Kanzlei gleich einen vorausgefüllten Überweisungsdatenträger mit. Daneben verlangt sie wie üblich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die konkreten TV-Folgen, für welche ebenfalls ein Vordruck beigefügt ist.