FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: DJ Antoine - Bella Vita

07.04.2014

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht wieder einmal für die Rechteinhaber Kindervater und Bülles, Ansprüche auf Unterlassung, Entfernung von Dateien, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem bereits mehrfach abgemahnten Musikwerk "DJ Antoine - Bella Vita" geltend. Der Adressat der Abmahnung soll diese Tonaufnahme unberechtigt als Bestandteil des Chartcontainers "Top of the Clubs Vol. 58" im Internet Dritten über so genannte Filesharing-Tauschbörsen zur Verfügung gestellt und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Die Hamburger Rechtsanwälte bieten in dieser Sache die Abgeltung der Zahlungsansprüche mit einem pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 374,00 € € an. Sofern dieser gezahlt und zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben werde, sei der Fall endgültig erledigt. Einen Entwurf für eine solche Unterlassungserklärung fügt die Kanzlei ihrem Schreiben allerdings nicht bei. Bei den beigefügten Formular handelt es sich lediglich um eine Zahlungserklärung, mit welcher sich der Abgemahnte verpflichtet, die geforderten 374,00 € zu bezahlen. Der Unterlassungsanspruch wäre damit allerdings nicht erledigt.