Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Kill the Boss 2 (Film)

04.03.2015

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH das Filmwerk "Kill the Boss 2" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beiliegt, wird zusätzlich die Zahlung des üblichen Betrages von 815,00 € verlangt. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf damit, ihrer Mandantschaft zu raten, zur Durchsetzung der Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.