Rasch Rechtsanwälte: Atemlos

Die Kanzlei Rasch aus Hamburg mahnt im Namen der Universal Music GmbH das Musikalbum "Atemlos" des Künstlers Schiller ab.

Die geforderte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliches Musikrepertoire der Unterlassungsgläubigerin. Des Weiteren fordert Rasch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 €, der zur Erledigung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen aus der gesamten Angelenheit führen soll.