Für die Rechteinhaberin Magmafilm GmbH macht die Anwaltskanzlei U + C (Urmann und Collegen) Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeworfenen Filesharings im Internet geltend. Es soll sich hierbei um das Zurverfügungstellen des pornografischen Filmwerks "Mad Sex 2" handeln, an welchem Urheberrechte verletzt worden sein sollen.
Verlangt wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch den Abgemahnten. Mit der Zahlung eines Vergleichsbetrages von 650,00 € sollen die geltend gemachten Ansprüche abgegolten sein.