Welche Strategie soll ich wählen?

Muss ich damit rechnen, dass demnächst noch weitere Abmahnungen kommen?

Die Unternehmen, die im Auftrag der Rechteinhaber IP-Adressen ermitteln, arbeiten inzwischen für eine Mehrzahl von Auftraggebern, so dass die Mehrfachabmahnung immer mehr von der Ausnahme zur Regel wird. Viele Betroffene dachten sich daher bei der ersten und der zweiten Abmahnung, dass die Angelegenheit mit der Zahlung von z. B. € 450,00 aus der Welt geschaffen ist und haben erst nach der dritten Abmahnung angefangen, sich mit der Angelegenheit intensiver auseinander zu setzen.

 

Mehrfachabmahnungen sind häufig bei mehrteiligen Werken, z. B. wurde Anfang 2010 der download eines bestimmten Chartcontainers von mehreren Kanzleien abgemahnt. Gleiches gilt auch für die mehrteilige Filmwerke, bei denen interessanterweise unterschiedliche Teile von unterschiedlichen Kanzlei verfolgt werden. Diese eigenartige Strategie, für ähnliche Werke unterschiedliche Kanzleien zu beauftragen, führt dazu, dass höhere Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden. Hier kann sich jeder seinen Teil denken.

Aussitzen und warten

Ein Bekannter/Anwalt/Freund/guter Geist hat mir empfohlen, die Sachen einfach auszusitzen. Da passiert nichts mehr.

Obwohl vor allem auf diesen Bereich spezialisierte Anwälte von dieser Strategie vehement abraten, ist sie in vielen Fällen tatsächlich die günstigste, wenn auch gefährlichste Lösung. In der Tat werden nicht alle Fälle konsequent weiterverfolgt, da die von den Rechtsinhabern zunächst auszulegenden Verfahrenskosten sich häufig als uneinbringlich herausstellen. Außerdem besteht aus Sicht der Rechteinhaber bei einem zunächst schweigenden Beklagten das substantielle Risiko, vor Gericht zu unterliegen, wenn die berechtigten Einwendungen erst dann vorgebracht werden. Die Strategie des Aussitzens ist dabei zumindest vorzugswürdig gegenüber der Verteidigung mit schlechten Argumenten; diese offenbart nämlich manchmal erst einerseits die Tatsache, dass man etwas zu verlieren hat und verbaut auf der anderen Seite eine wirksame Verteidigung.

Wie sieht eine modifizierte Unterlassungserklärung aus?

Eine der häufigsten Empfehlungen beim Umgang mit Abmahnungen wegen Filesharing beinhaltet die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserkärung. Im Internet kursieren teilweise Mustertexte, teilweise wird die Modifikation als Geheimrezept gehandelt, welches nur mit ausführlicher anwaltlicher Beratung enthüllt werden kann. Fakt ist: es gibt keine Unterlassungserklärung, die auf alle Sachverhalte ungeprüft angewendet werden sollte. Die Modifikation ist jedoch keine Zauberei. Typischerweise bedürfen drei Punkte einer Modifikation:

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